Stellenausschreibungen - Detailansicht
Allgemeine Informationen
Stellentitel:
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (m/w/d) im Referat II 3A „Jugend, Jugendhilfe“ (60 %)
Kennziffer:
I 1.11 – 07p5000-0001/2020/053
Bewerbungsschluss:
12.08.2020
Veröffentlichung:
15.07.2020
Einstiegszeitpunkt:
01.12.2020
Personalverwaltende Dienststelle
Dienststelle / Fachverwaltung / Ressort:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Webseite:
Anforderungen
Bildungsabschluss:
Abgeschlossene Berufsausbildung
Bereich:
Allgemeine Verwaltung
Arbeitszeit:
Teilzeit
Art der Stelle:
Berufstätigkeit
Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe:
E11
Einsatzregion:
Südhessen/Rhein-Main-Gebiet
Einsatzort:
Wiesbaden
Aufgabenbeschreibung:
Im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ist in der Abteilung II „Familie“ im Referat II 3A „Jugend, Jugendhilfe“ zum 01.12.2020 die Stelle einer Sachbearbeiterin oder eines Sachbearbeiters (m/w/d) mit 60 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden Vollzeitkraft zu besetzen.
Es steht eine Stelle bis zur Entgeltgruppe 11 TV-H zur Verfügung.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Mitarbeit bei Angelegenheiten:
- des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe
- der Ausbildung und Anerkennung sozialer Fachkräfte
- des Fachkräfteeinsatzes in Kindertageseinrichtungen gemäß § 25 HKJGB
- der so genannten Sekten und Psychogruppen
- der Kooperation Jugendhilfe-Schule
- von Jugendgewalt und Extremismus
Anforderungen:
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung oder abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom FH), vorzugsweise in einer für den Aufgabenbereich einschlägigen Fachrichtung (z.B. Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik etc.)
- Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
- Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
- Überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität
- Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Sichere Anwenderkenntnisse der Microsoft-Office-Standardprodukte
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration wurde das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ verliehen.
Allgemeine Hinweise:
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen verliehen.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Fotokopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.
Bewerbung an
Ansprechperson:Frau Silva Schmiechen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2A
65193 Wiesbaden
Tel. 0611 3219 3278
Postanschrift:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat I 1 – Personalentwicklung, Personalmanagement
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
E-Mail:
Angaben zum Verfahren:
Sie können sich per E-Mail oder auf dem Postweg bewerben. Schriftliche Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte nur in Fotokopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.
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