Richterinnen/ richter auf probe für die sozialgerichtsbarkeit
- Brandenburg An Der Havel
stellenbeschreibung
Job Description Es wird - unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - Bewerbungen für die folgenden Stellen entgegengesehen:
In den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg sollen mehrere Richterinnen oder Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Bewerberinnen und Bewerber sollten das Zweite Juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis (mindestens acht Punkte) abgelegt haben. Sie müssen bereit sein, an jedem der Standorte der Sozialgerichte im Land Brandenburg, d. h. in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam tätig zu sein. Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit der Beiziehung ihrer Personalakten und der Einsichtnahme in diese durch die Mitglieder des Präsidialrats und des Richterwahlausschusses einverstanden sind. Bewerbungen sind bis zum 15. April 2020 an die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam, zu richten.
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