Schulsozialarbeiter (m/w/d) in Teilzeit

Umantis - 19-02-2020 zur Vakanz  

Für die Abteilung Jugend werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Schulsozialarbeiter für verschiedene Schulstandorte in Soest gesucht.
Sie sind eingebunden in ein Team von insgesamt fünf Fachkräften und nehmen an regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen teil.
Es handelt sich um zwei bis zunächst
zum 31.12.2021 befristete Teilzeitstellen im Umfang von 19,5 Wochenstunden
.
Die Eingruppierung erfolgt in
Entgeltgruppe S 11b TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst).

Auf Sie warten insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung von Lehrkräften, Eltern und Kindern
  • Hilfestellungen bei Krisen- und Problemsituationen
  • Beratungen zu Unterstützungsleistungen
  • Information über und Vermittlung von BuT-Anträgen
  • präventive Angebote
  • Dokumentationserstellung
  • Teilnahme an Elternabenden, Steuerungsgruppen und schulischen Konferenzen

Wir erwarten:

  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor of Arts oder Diplom)
  • Erfahrungen im Bereich der Schulsozialarbeit sowie in der Einzelfallhilfe und in der Kooperation mit Jugendhilfeinstitutionen sind von Vorteil
  • Konflikt-, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein sowie Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten / Handeln
  • Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Eigeninitiative
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Führerschein der Klasse B (alt: Klasse 3)

Unsere Hinweise:

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Besetzung erfolgt unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsplanes der Stadt Soest.

Die Stadt Soest bemüht sich um die Einstellung Schwerbehinderter. Diese werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Abteilung, Herr Winkler, unter der Rufnummer 02921/103-2300 gerne zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wegen gesetzlicher Fristen die eingereichten Bewerbungsunterlagen für mindestens drei Monate nach Übersendung eines Absageschreibens zurückbehalten werden.

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