Abteilungsleiter Personalwesen
Studentenwerk Leipzig - via Meinestadt.de - 23-08-2020
zur Vakanz
Studentenwerk Leipzig
LeipzigFestanstellung
Vollzeit
Befristet, 24 Monate
Sozialversicherungspflichtig
Anzeige vom 21.08.2020
In unserer Abteilung Personalwesen des Studentenwerkes Leipzig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle in Vollzeit (40 Stunden/Woche) in der Entgeltgruppe 13 TV-L neu zu besetzen. Abteilungsleiter Personalwesen (m/w/d).
Sie sind Personaler (m/w/d) aus Leidenschaft, beherrschen das Arbeitsrecht und das Personalmanagement (inkl. Entgeltabrechnung) aus dem FF? Dann verstärken Sie unser Team von drei erfahrenen Kolleginnen. Wir arbeiten professionell mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung, ziehen gemeinsam an einem Strang und würden diese Werte gern mit Ihnen teilen. Spannende Aufgaben in einem abwechslungsreichen Arbeitsumfeld und ein modern ausgestattetes Einzelbüro erwarten Sie.
Ihr Verantwortungsbereich umfasst:
- Leitung, Planung und Weiterentwicklung der Abteilung Personalwesen mit entsprechender disziplinarischer und fachlicher Verantwortung für die Beschäftigten der AbteilungPersonalwesen.
- Strategische und operative Personalplanung und -management für das Studentenwerk Leipzig
- Bedarfsgerechte Personalmanagementsysteme und -verfahren
- Stellen-, Personalentwicklungs- und Schulungsplanung für das Studentenwerk Leipzig in Abstimmung mit den jeweiligen Abteilungs- bzw. Sachgebietsleitern
- Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für alle Tätigkeiten im SWL
- Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung für alle Tätigkeiten im Studentenwerk Leipzig
- Stellenausschreibungs- und Besetzungsverfahren incl. der formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen
- Erstellung von Arbeits-, Änderungs- und Auflösungsverträgen sowie Arbeitszeugnissen
- Betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Arbeitszeiterfassung
- Dienstreiseabwicklung und Reisekostenabrechnung
- Erarbeitungvon Schriftsätzen zur außergerichtlichen Klärung bzw. gegenüber dem Arbeitsgericht incl. der Vertretung der Geschäftsführung vor dem Arbeitsgericht (1.Instanz)
- Rechtliche Beratung der Geschäftsführung und Abteilungsleiter/ innen zur Anwendung des Tarifvertrages und des Arbeitsrechts
- Nachhaltige Zusammenarbeit mit dem Personalrat in allen personalwirtschaftlichen Angelegenheiten und Sicherstellung der Beachtung der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Personalrates
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