Datenschutzbeauftragte R

Bund.de - via Jobtome - Schleswig - 06-05-2020 zur Vakanz  

neues Angebot (06/05/2020)

stellenbeschreibung

Job Description Über uns Der Kreis Segeberg sucht im Fachdienst 10. 58
"Datenschutzbeauftragter"
zum nächstmöglichen Zeitpunkteine/einen (m/w/d). Zum Fachbereich Landrat zählen die Aufgabenbereiche
"Gleichstellungsbeauftragte", "
Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht
", "
Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung
", "Personalrat", "
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
", "
Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Randkreise
", "Datenschutz", "
Schulräte, schulpsychologischer Dienst
" und die "
Schwerbehindertenvertretung". Der Kreis Segeberg mit seinen rund 273. 000 Einwohner*innen ist zentral in der Mitte Schleswig-Holsteins zwischen der Landeshauptstadt Kiel, der Metropole Hamburg und zur Ostseeküste gelegen. Unsere Wirtschaftsstandorte und die vielfältige Erholungs- und Erlebnislandschaft sind die Markenzeichen des Kreises Segeberg. Wir bieten dadurch naturnahes Wohnen sowie attraktive Lebensqualität und Erholungsmöglichkeiten, ob an einem der zahlreichen Seen oder an der Ostsee. Ihr Aufgabenprofil Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung in Verbindung mit einer guten Work-Life-Balance? Tragen Sie zur sichtbaren Weiterentwicklung unseres Kreises bei! Wir sind ein attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber, der flexible Arbeitszeiten, tarifliche Leistungen, Qualifizierungsmöglichkeiten, Betriebliches Gesundheitsmanagement und familienfreundliche Standards wie Notfallbetreuung für Kinder und pflegende Angehörige bietet. Bei uns als öffentlichem Arbeitgeber finden Sie eine sinnvolle Tätigkeit, die der Allgemeinheit dient. Zusammen mit 990 Kolleg*innen in über 20 verschiedenen Berufen sorgen wir dafür, dass Ihr Auto zugelassen wird, Straßen und Radwege gebaut werden, Menschen in Pflegeheimen unterstützt werden und die Bestimmungen der Datenschutzverordnung für die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Kommunen sichergestellt und umgesetzt werden. Entsprechend der Datenschutzverordnung (DSGVO) besteht die Verpflichtung zur Benennung einer/eines Datenschutzbeauftragten für alle datenverarbeitenden Stellen. Die DSGVO eröffnet in Artikel 37, 39 die Möglichkeit, eine*n gemeinsame*n Datenschutzbeauftragte*n für mehrere Behörden und andere öffentliche Stellen zu benennen. Die Kreisverwaltung Segeberg nimmt diese Aufgaben für den Kreis Segeberg sowie für viele der kreisangehörigen Kommunen gemeinsam wahr. Zu Ihren Aufgaben als gemeinsame*r Datenschutzbeauftragte*r gehören u. A. * die Unterrichtung und Beratung der Vertragsparteien und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften des Bundes-oder Landesrechts * die Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien der Vertragsparteien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten und der Sensibilisierung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter*innen und der diesbezüglichen Überprüfung * Schulung von Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen zu datenschutzrechtlichen Belangen * die Beratung - auf Anfrage - im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO * die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde * die Tätigkeiten als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden in der Verarbeitung zusammenhängender Fragen einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und ggfs. Beratung zu allen sonstigen Fragen * Schaffung von organisatorischen Rahmenbedingungen, Konzepterstellung und Aktualisierung derselben * Mitwirkung an der datenschutzgerechten Gestaltung der Einführungsprozesse zum E-Government (u. A. gem. dem Onlinezugangsgesetz) und des elektronischen Dokumentenmanagementsystems bei der Kreisverwaltung Segeberg * Begleitung der dem Landrat direkt unterstellten Fachdienste bei der Einführung dieser Verfahren als Fachbereichsexperte E-Government * Hinwirken auf datenschutzrechtlich einwandfreie Verfahren * Teilnahme am Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten der Kreise * Überprüfung von Satzungen, Richtlinien u. A. aus datenschutzrechtlicher Sicht * Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen der Kreisverwaltung in Form von Beratungen und Stellungnahmen * Beantwortung von Anfragen von Mitarbeiter*innen und Bürger*innen * Mängelermittlung und -behebung aus datenschutzrechtlicher Sicht * Vorabkontrollen und Mitwirkung bei Programmfreigaben Die/Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei sie/er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt. Ihr Know-how Sie verfügen über * eine Ausbildung zur/zumVerwaltungsfachangestellten bzw. das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis (gem. § 29a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA - von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit mit

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