Aushilfe Orchesterbüro
Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar - via Buehnenjobs.de - 19-07-2022
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19.07.2022
Aushilfe Orchesterbüro (m/w/d) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
S T E L L E N A U S S C H R E I B U N GBei der Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH – Staatstheater Thüringen ist ab der Spielzeit 2022/23 folgende Stelle zu besetzen:
Aushilfe Orchesterbüro (m/w/d)
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
Kennziffer (28/2022_23)
Die Einstellung erfolgt nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG befristet bis 31.07.2023.
Das Arbeitsgebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
- Hilfe bei der Dienstplanstatistik
- Hilfe bei der Notenherstellung
- Bürobesetzung/Telefondienst
Sie erfüllen folgende fachliche und persönliche Anforderungen:
- Kenntnisse zur Büroorganisation
- Theater- und Musikverständnis
- gute EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
- Organisationstalent und Ordnungssinn
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
- höfliches und sicheres Auftreten
Wir bieten:
- leistungsgerechte Bezahlung nach den tariflichen Regelungen des TVöD-VKA der Entgeltgruppe 4
- eine abwechslungsreiche und attraktive Tätigkeit in einem Kulturbetrieb
- eine umfangreiche Einarbeitung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Bewerben Sie sich einfach mit einem kurzen Anschreiben und einem Lebenslauf 21.08.2022 und richten die Bewerbung an:
Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH
- Staatstheater Thüringen -
Postfach 2003 & 2005
99401 Weimar
Sofern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail einreichen, bitten wir darum die Unterlagen in einer mehrseitigen PDF-Datei zusammenzufassen
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichstellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung.
Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen werden nicht erstattet. Aus Kostengründen können wir Ihnen Ihre Unterlagen nur bei Beilegung eines entsprechend frankierten Rückumschlages zurücksenden.
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