Personalsachbearbeiter (w/m/d)
Umantis - Kreis Viersen - 02-08-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Amt für Personal und Organisation
Abteilung "Personalservice"
Aufgabenschwerpunkte
- rechtliche Personalsachbearbeitung und -beratung im Arbeits- oder Beamtenrecht
- Sachbearbeitung im Bereich des Nebentätigkeitsrechts
- Durchführung des Systems der "Leistungsorientierten Bezahlung" (LOB)
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung
Allgemeine Verwaltung bzw.
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit dem Abschluss Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Artsoder
Diplom-Verwaltungswirt (FH) (w/m/d) bzw. Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) (w/m/d) in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
oder
- mit der ersten Prüfung bzw. zweiten Staatsprüfung abgeschlossenes Studium der
Rechtswissenschaften
oder- abgeschlossener
Verwaltungslehrgang II
mit dem AbschlussVerwaltungsfachwirt
- sicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriften
- eigenverantwortliche, gründliche und termingerechte Arbeitsweise
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- freundliches Auftreten, Kommunikationsfähigkeit
- digitale Kompetenzen, Interesse und Offenheit gegenüber Digitalisierung
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 10 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Günter Prüter
Leitung der Abteilung „Personalservice“
Tel.: 02162 39-1085
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
mehr...
zur Vakanz