Personalsachbearbeiter (w/m/d)

Umantis - Kreis Viersen - 02-08-2019 zur Vakanz  

zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Amt für Personal und Organisation
Abteilung "Personalservice"
Aufgabenschwerpunkte
  • rechtliche Personalsachbearbeitung und -beratung im Arbeits- oder Beamtenrecht
  • Sachbearbeitung im Bereich des Nebentätigkeitsrechts
  • Durchführung des Systems der "Leistungsorientierten Bezahlung" (LOB)
Bewerberprofil
  • abgeschlossenes Studium der Fachrichtung

Allgemeine Verwaltung bzw.

an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit dem Abschluss Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Arts
oder
Diplom-Verwaltungswirt (FH) (w/m/d) bzw. Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) (w/m/d) in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
oder
  • mit der ersten Prüfung bzw. zweiten Staatsprüfung abgeschlossenes Studium der

Rechtswissenschaften

oder
  • abgeschlossener

Verwaltungslehrgang II

mit dem Abschluss

Verwaltungsfachwirt

  • sicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriften
  • eigenverantwortliche, gründliche und termingerechte Arbeitsweise
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • freundliches Auftreten, Kommunikationsfähigkeit
  • digitale Kompetenzen, Interesse und Offenheit gegenüber Digitalisierung
Was wir bieten
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 10 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Günter Prüter
Leitung der Abteilung „Personalservice“
Tel.: 02162 39-1085
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

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