Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)
Softgarden - Paar - 30-05-2022
zur Vakanz
Voll- oder Teilzeit
Die Kliniken an der Paar, ein Eigenbetrieb des Landkreises Aichach-Friedberg, leisten mit 280 Betten an ihren Standorten in Aichach und Friedberg die stationäre Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung im Wittelsbacher Land, im Städtedreieck Augsburg/Ingolstadt/München.
Wir suchen für unseren Standort Friedberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) mit folgenden Aufgaben:
- Betreuung der Patienten auf der Station mit dem Fachbereich Gynäkologie und Geburtshilfe
- Ansprechpartner für Patienten sowie deren Angehörigen
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
- Teilnahme am Wechselschichtdienst
IHR PROFIL
- abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)
- erste Berufserfahrung wünschenswert, aber keine Voraussetzung
- Teamfähigkeit
- Empathie gegenüber unseren Patienten und Angehörigen
- Freude an der Arbeit im Team
- selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
WIR BIETEN IHNEN
- eine familiäre Arbeitsatmosphäre
- attraktive Verdienstmöglichkeiten mit einer Vergütung und weitere Leistungen nach dem TVöD-K
Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda
wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeit zum Fahrradleasing – JobRad GmbH
betriebliche Altersvorsorge
Mitarbeitervergünstigungen
eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München
KONTAKT
Cornelia Geppert
PflegedirektorinTel.: 0821-6004 7200
Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche
Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
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