Oboistin / Oboist
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei
Baden-Württemberg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Landespolizeiorchester Baden-Württemberg am Dienstort 71034
Böblingen, Wolfgang-Brumme-Allee 52 folgende Stelle in Vollzeit befristet für die Dauer einer Elternzeit bis zum 30.09.2023 zu
besetzen:
Oboistin / Oboist (w/m/d) mit Nebeninstrument Englischhorn
IHRE AUFGABEN:
Oboistin / Oboist im Orchester mit Nebeninstrument Englischhorn
Mitwirkung in verschiedenen Kammermusikensembles
VON VORTEIL SIND:
Berufserfahrung in professionellen Orchestern und Ensembles
Zuverlässigkeit sowie Team- und Kooperationsfähigkeit
IHRE VORAUSSETZUNGEN:
einschlägiges, abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Oboe
Probespieltermin: 13. September 2022
Pflichtstück:
W. A. Mozart: Konzert in C-Dur KV 314
Die Orchesterstellen werden mit der Einladung
zum Probespiel bekanntgegeben.
WIR BIETEN IHNEN:
eine anspruchsvolle Tätigkeit als Instrumentalist/in in einem
professionellen Blasorchester mit hoher stilistischer Vielseitigkeit -
klassische Musik, sinfonische Blasmusik, Swing und Jazz gehören
ebenso zum Repertoire wie Rock, Pop und traditionelle Blasmusik
ein Team aus engagierten und aufgeschlossenen
Orchestermitgliedern
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns wichtig, wir fördern u. a.
flexible Arbeitszeitregelungen
das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem
JobTicket Baden-Württemberg
Die Gehaltszahlung erfolgt bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
der Länder. Link zur Entgelttabelle TV-L Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,50 Stunden. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar
ist. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen,
werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es steht
Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs.
2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll. Es können ausschließlich Bewerbungen
berücksichtigt werden, welche über unser Bewerberportal eingehen. Zum Bewerberportal gelangen Sie mit Klick auf den roten Button „JETZT BEWERBEN“.
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