EuphonistIn LPO BB

Polizei-bw - Binder - 27-07-2022 zur Vakanz  

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei
Baden-Württemberg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Landespolizeiorchester Baden-Württemberg am Dienstort 71034

Böblingen, Wolfgang-Brumme-Allee 52 folgende Stelle in Teilzeit befristet bis 31.08.2023 zu besetzen:
Euphonistin / Euphonist (w/m/d) mit Nebeninstrument Posaune
(Teilzeit 50 %)

IHRE AUFGABEN:
Euphonistin / Euphonist im Orchester mit Nebeninstrument
Posaune
Mitwirkung in verschiedenen Kammermusikensembles

VON VORTEIL SIND:
Sicheres solistisches Auftreten
Berufserfahrung in professionellen Orchestern und Ensembles
Zuverlässigkeit sowie Team- und Kooperationsfähigkeit

IHRE VORAUSSETZUNGEN:
einschlägiges, abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach
Euphonium und/oder Posaune
Probespieltermin: 30. November 2022

Pflichtstück:
Philip Sparke: Pantomime
Die Orchesterstellen werden mit der Einladung zum
Probespiel bekanntgegeben.

WIR BIETEN IHNEN:
eine anspruchsvolle Tätigkeit als Instrumentalist/in in einem
professionellen Blasorchester mit hoher stilistischer Vielseitigkeit -
klassische Musik, sinfonische Blasmusik, Swing und Jazz gehören
ebenso zum Repertoire wie Rock, Pop und traditionelle Blasmusik
ein Team aus engagierten und aufgeschlossenen
Orchestermitgliedern
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns wichtig, wir fördern u. a.
flexible Arbeitszeitregelungen
das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem
JobTicket Baden-Württemberg
Die Gehaltszahlung erfolgt bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst

der Länder. Link zur Entgelttabelle TV-L Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,75 Stunden. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Gehen entsprechende

Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich

zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer
Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen,

wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll. Es können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, welche über

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