Servicemitarbeiter für die Hochschulgastronomie
Über das Studierendenwerk Mainz
Für die 40.000 Studierenden in Mainz und Bingen bieten wir umfassenden Service aus einer Hand: Mit rund 300 Mitarbeiter*innen betreiben wir Mensen und Cafeterien, moderne Wohnanlagen und Kinder-tagesstätten. Außerdem bieten wir eine Vielzahl von Beratungs- und Kulturangebote für deutsche und internationale Studierende.Als Anstalt des öffentlichen Rechts bieten wir unseren Mitarbeiter*innen alle Vorteile der Tarife des TV-L bzw. TVÖD und zusätzlich eine ganze Reihe von Sozial-leistungen und zusätzlichen Angeboten.
Ihr Profil
- Berufserfahrung in
- Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Anwenderkenntnisse in der Bedienung von elektronischen Kassensystemen
- Teamfähigkeit
- Hohe Service- und Dienstleistungsorientierung
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Kundenorientierung
- Kommunikationsfähigkeit
Was wir Ihnen bieten
- Vergütung nach Entgeltgruppe 3 des TV-L (Anfangsgehalt ca. 1.150 bis 1.290 €)
- Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsfürsorge
- Vergünstigtes Jobticket
- Jahressonderzahlung
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- Betriebsurlaub zwischen dem 24.12. und 31.12.
- Sowie keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Weitere Informationen
Bewerbung
Interessiert?Dann bewerben Sie sich bis zum 13. November 2019
unter Angabe der Stellenausschreibung Nr. 063/2019
Studierendenwerk Mainz
- Personalabteilung-
55128 Mainz
oder per E-Mail in einer PDF-Datei an
Bewerbungen in Papierform werden nach Eingang digitalisiert und anschließend umgehend vernichtet. Wir bitten daher nachdrücklich, keine Originale zu senden.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungsfrist: 13.11.2019
Nicole SchwaabLeiterin Sachbereich Personalwesen
E-Mail-Adresse:
Anschrift:
Studierendenwerk Mainz
Anstalt des öffentlichen Rechts
Personalabteilung
Staudingerweg 21
55128 Mainz
Telefonnummer:
+49 6131 39-24912
Hinweis
Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.mehr...
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