Fachhochschullehrkraft für die studienfächer verwaltungsrecht und kommunalrech

Hessen - via Jobtome - Kassel - 29-05-2020 zur Vakanz  

neues Angebot (28/05/2020)

stellenbeschreibung


Job Description Aufgabenbeschreibung:
An der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) ist im Fachbereich Verwaltung an der Abteilung Kassel zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine Fachhochschullehrkraft für die Studienfächer Verwaltungsrecht und Kommunalrecht zu besetzen. Es steht eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) zur Verfügung. Die Studienfächer Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben im Bachelorstudiengang

"Public Administration"

(siehe:
www. Hfpv.De unter Studium, Bachelor, Public Administration), zu vermitteln. Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen, wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, inter¬disziplinäres Denken und Handeln, selbstständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz, eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind erwünscht. Die Hochschule Die HfPV ist eine verwaltungsinterne Hochschule für den öffentlichen Dienst und bildet in zwei Fachbereichen - Polizei und Verwaltung - Studierende für die verschiedenartigen und sich verändernden Anforderungen des öffentlichen Dienstes aus. Das Studium findet in den Abteilungen Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden statt. Im Fachbereich Verwaltung werden die beiden Bachelorstudiengänge

"Public Administration" und "

" sowie der Masterstudiengang "
Public Management
" angeboten. Ein Studiengang "
Digitale Verwaltung" ist in Vorbereitung. Weitere Schwerpunkte der HfPV sind bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Durchführung anwendungsbezogener Forschungsprojekte

Anforderungen

:
voraussetzungen die erforderlichen qualifikationen und die einstellungsvoraussetzungen sind in § 24 des verwaltungsfachhochschulgesetzes (verwfhg) festgelegt. die fachlichen anforderungen ergeben sich aus den regelungen für den jeweiligen studiengang. in betracht kommen bewerberinnen und bewerber, die über zwei juristische staatsexamen verfügen, den nachweis der befähigung zu wissenschaftlicher arbeit erbringen sowie pädagogisch geeignet sind. beide juristischen staats¬examen müssen mindestens mit der note

"befriedigend"
abgelegt worden sein. die hfpv legt darüber hinaus wert auf eine mehrjährige einschlägige berufserfahrung. lehrerfahrung ist wünschenswert. die bereitschaft, an der weiterentwicklung der studienfächer sowie in der hochschul-selbstverwaltung aktiv mitzuwirken, wird ebenso vorausgesetzt wie das einverständnis, auch an anderen abteilungen und studiengängen der hfpv sowie im rahmen von fort- und weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. lehrbefähigung und pädagogische eignung sind in einer probelehrveranstaltung nachzuweisen.

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