Reinigungskraft
Der Verdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet – Sie können sich das Geld aus dem Minijob anrechnungsfrei dazuverdienen
- Einarbeitung und Betreuung durch Ihren zuständigen Objektleiter
- Sie erhalten von uns alle erforderlichen Schulungen
- Professionelle Arbeitskleidung
- Bereitstellung von Arbeits- und Reinigungsmaterial
- Pünktliche Bezahlung nach Tarifvertrag
- 28-30 Tage Urlaubsanspruch je nach Betriebszugehörigkeit
zur Vakanz
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