Einen Graphiker, Zeichner, (Medien-) Gestalter

Stadt Soest - via Ausschreibung - 20-02-2019 zur Vakanz  

Es handelt sich um eine
unbefristete Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden
, welche
zum nächstmöglichen Termin
besetzt werden soll. Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und kann, je nach Qualifikation, bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD erfolgen.

Auf Sie warten insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erstellung graphisch ansprechender städtebaulicher Entwürfe und Rahmenpläne
  • Architekturvisualisierung / 3D-Visualisierung
  • Erstellung von Präsentationen, Plakaten, Broschüren etc.
  • multimediale Präsentation und webbasierte Kartendarstellung
  • Bildbearbeitung, Fotomontage

Wir erwarten:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Graphiker, Zeichner, (Medien-) Gestalter oder
eine vergleichbare Qualifikation

Erfahrung in folgenden Bereichen ist wünschenswert:
  • CAD oder GIS
  • Layout- und Graphiksoftware
  • graphische Darstellung von Architektur, insb. 3D
  • Erstellung von Printprodukten

persönliche Voraussetzungen:
  • hohes Maß an Kreativität und graphischer Ausdrucksform
  • hohes Maß an Eigeninitiative
  • Lernbereitschaft
  • Fähigkeit und Wille, sich in unterschiedliche Themen auch außerhalb des
ursprünglich Erlernten einzuarbeiten
  • Teamfähigkeit innerhalb eines interdisziplinären Teams
  • Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich)
Bitte reichen Sie mit der Bewerbung Arbeitsproben (Pläne, Graphiken, Printprodukte, Webinhalte) in digitaler Form ein.

Unsere Hinweise:

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Besetzung erfolgt unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsplanes der Stadt Soest.

Die Stadt Soest bemüht sich um die Einstellung Schwerbehinderter. Diese werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung, Herr Steinbicker, unter der Rufnummer 02921/103-3000 gerne zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wegen gesetzlicher Fristen die eingereichten Bewerbungsunterlagen für mindestens drei Monate nach Übersendung eines Absageschreibens zurückbehalten werden.

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