Staatlich anerkannter Kinderpfleger (m/w/d)
Staatlich anerkannter Kinderpfleger (m/w/d)
Original-Inserat anzeigen„Wo Zukunft entsteht!“
Wir sind eine aufstrebende Gemeinde, die seit vielen Jahren besonders in den Ausbau der Kinderbetreuung und ihrer Mitarbeiter*innen investiert.
Für das
Kinderhaus Regenbogen
(Krippenbereich) suchen wir ab sofort eine*n
staatlich anerkannten Kinderpfleger (m/w/d) in Vollzeit
Unser Kinderhaus arbeitet nach den Vorgaben des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans offen und setzt die Inklusion um. Alle Kindertagesstätten der Gemeinde besitzen ein umfassendes Schutzkonzept mit dem sie den Kinderschutz nach § 8a SGB VIII sicher umsetzen.
Freuen Sie sich auf:
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an einem krisensicheren Arbeitsplatz
- ein aufgeschlossenes und motiviertes Team
- einen erfahrenen Träger, der sich mit seinen Einrichtungen und Mitarbeiter*innen identifiziert
- ein gutes Einarbeitungskonzept
- individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Potenzial und Stärken werden gefördert
- gemeinschaftliche Aktivitäten und Gesundheitsprogramme derzeit im Arbeitsalltag integriert (Betriebsausflug, Gesundheitstage, etc.)
Wir freuen uns auf:
- eine professionelle Arbeitsweise und positive Grundhaltung in der pädagogischen Arbeit
- Teamgeist und Engagement
- Kommunikationsstärke und Flexibilität
- eine Elternarbeit die wertschätzend und partnerschaftlich ist
- Verantwortungsbewusstsein, selbstständiges Handeln und Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder in ihren individuellen Entwicklungsphasen
Wir freuen uns, Sie in unserem Team zu begrüßen.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit der Referenznummer
YF-4179
an:
Gemeinde Bergkirchen, Johann-Michael-Fischer-Str. 1, 85232 Bergkirchen
oder gerne auch per E-Mail (pdf-Datei) an
personal[AT]bergkirchen.de
.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Beilhartz-Kloos gerne telefonisch unter
08131/6699-134
zur Verfügung.
Hinweis: Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens, werden alle Bewerbungsunterlagen vernichtet. Aus organisatorischen Gründen kann eine Rücksendung von Bewerbungen in Papierform nicht mehr erfolgen. Datenschutzrechtlicher Hinweis nach Art. 13 DSGVO
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