Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württem-
berg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Abteilung 3 Kommunikationstechnik im Referat 31 Funktechnik/KSDBW am Dienstort Stutt-
gart, Nauheimer Straße 101 ein Dienstposten als mit einer Beamtin / einem Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes zu besetzen. Alter-
nativ ist auch eine Einstellung als Beschäftigte/Beschäftigter auf der Grundlage des Tarifvertrages für die Länder möglich.
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für Strategisches Endgerätemanagement im Digitalfunk BOS
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppen A9 - 11 (gD) bewertet.
Mit der Vergabe des Dienstpostens wird nicht gleichzeitig über eine Beförderung entschieden.
IHRE AUFGABEN:
Verhandlungen mit Herstellern von Funkgeräten für den Digitalfunk BOS,
z. B. Vertragsgestaltung, Lizenzmodelle oder Funktionsmerkmale
Beratung von Organisationen der Gefahrenabwehr (u.a. Feuerwehren,
Rettungsdienste, Polizei) im Bereich der Funktechnik des Digitalfunk
BOS, insbesondere zum Erwerb von Hard- und Software
Planung und Durchführung von Beschaffungsverfahren im Zusammen-
hang mit dem Digitalfunk BOS (u. a. Hard- /Software, Lizenzen, Zubehör,
spezifische Bedarfe der Landespolizei Baden-Württemberg)
Erarbeitung von Grundsatzkonzeptionen, u.a. zum Erwerb und zur Ab-
rechnung von Funkgerätelizenzen, zur Wahrnehmung von Serviceaufga-
ben oder zur Verteilung von Sicherheits- und MKK-Karten in enger Zu-
sammenarbeit mit der Autorisierten Stelle für den Digitalfunk BOS in Ba-
den-Württemberg
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu Dienstreisen (bundesweit) und zur
Mitwirkung an BOS-übergreifenden Workshops, Projekt- und Arbeitsgruppen.
VON VORTEIL SIND:
Fähigkeit zum ganzheitlichen und konzeptionellen Denken sowie
zur selbständigen und ergebnisorientierten Arbeit
Sicheres, freundliches und verbindliches Auftreten mit ausgepräg-
ter Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Kenntnisse in der Erstellung von Vertragswerken, Bearbeitung von
Lizenzangelegenheiten und in der Durchführung von Beschaffun-
gen unter Berücksichtigung der Vergabebestimmungen
Kenntnisse über Aufbau und Strukturen von Blaulichtorganisatio-
nen (Polizei, Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie des Zivil-
und Katastrophenschutzes) in der Bundesrepublik Deutschland
Technische Affinität und Interesse an digitaler / mobiler Funktech-
nik.
IHRE VORAUSSETZUNGEN:
abgeschlossenes Studium (Diplom / Bachelor) für den gehobenen Ver-
waltungsdienst
oder
abgeschlossene verwaltungsnahe Ausbildung (z.B. Verwaltungsfachan-
gestellte/r, Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement oder Justizfachan-
stellte/r) und in mehrjähriger Tätigkeit gewonnene gleichwertige Fähig-
keiten und Erfahrungen zur Einstellung als Tarifbeschäftigte/r
Die Tätigkeit setzt eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach dem Lan-
dessicherheitsüberprüfungsgesetz voraus.
WIR BIETEN IHNEN:
ein vielseitiges Aufgabenspektrum rund um ein anspruchsvolles
Themenfeld
eine zielgerichtete Einarbeitung durch feste Ansprechpersonen
und spezifische Fortbildungen sowie Schulungen,
eine Aufgabenwahrnehmung in einem kompetenten Team, in dem
Teamarbeit gefördert wird
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist uns wichtig,
wir fördern u.a. flexible Arbeitszeitregelungen
das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem
JobTicket BW
Sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Einstellung im Eingangsamt (A 10) bzw. die Übernahme im aktuellen
Amt (maximal bis Besoldungsgruppe A11). Link zur Besoldungstabelle. Bei Vorliegen aller tarifrechtlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung bis
Entgeltgruppe E10 erfolgen. Link zur Entgelttabelle TV-L. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um einen Vollzeitdienst-
posten, der grundsätzlich teilbar ist. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rah-
men Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX
hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll. Es können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt wer-
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