Dipl.Ing./Bach./Master architektur schwerp. stadtplanung/städtebau

Bund.de - via Jobtome - Dorsten - 13-03-2020 zur Vakanz  

neues Angebot (13/03/2020)

stellenbeschreibung

Job Description Wir suchen für das Planungs- und Umweltamt für die Abteilung Stadtplanung zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Planungsrecht/Verbindliche Bauleitplanung (m/w/d) (vollzeit, unbefristet, EG 11 TVöD-V) Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern sich zwei Personen den Arbeitsplatz teilen. Es muss damit gerechnet werden, dass wechselnde Arbeitszeiten erforderlich sind, um eine ganztägige Stellenbesetzung zu gewährleisten. Ihre Aufgaben Die Stelle ist dem Sachgebiet Verbindliche Bauleitplanung, Bauleitplanverfahren zugeordnet. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben * Eigene Bearbeitung von Bebauungsplänen und sonstiger Satzungen des Städtebaurechts einschl. der Verfahrensabwicklung * Betreuung vorhabenbezogener Bebauungspläne * Städtebauliches Entwerfen, Erarbeitung von Bebauungskonzepten usw. * Steuern und Entwickeln sowie Beurteilung von Projekten der Stadtplanung * Interne und externe Prozessteuerung und Vermittlung zwischen Akteurs- und Nutzerinteressen * Betreuung und Information von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in Fragen der Stadtplanung * Vertretungsfunktion im Bereich der Denkmalschutz/-pflege Der Einsatz der zukünftigen Stelleninhaberin/des Stelleninhabers erfolgt zunächst bis Herbst 2021 im Rahmen einer Elternzeitvertretung mit leicht abweichendem Aufgabenspektrum. Dieser Bereich der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben umfasst im Rahmen der Vertretungszeit etwa einen Anteil von etwa 5 bis 10 %, danach etwa 50 bis 60 %. Ihre Qualifikation Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Architektur mit dem Schwerpunkt Stadtplanung/Städtebau oder vergleichbar verfügen. Andere Fachrichtungen eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums können zugelassen werden, wenn im konkreten Einzelfall besondere Vertiefungen, Erfahrungen oder Kenntnisse eine Erfüllung des Anforderungsprofils erkennen lassen. Folgende Voraussetzungen müssen ebenso erfüllt werden:
  • Umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich der Stadtplanung, insbesondere bezüglich der sozioökonomischen, verkehrlichen und ökologischen Grundlagen * Vertiefte Kenntnisse des Planungs- und Baurechts * Entwurfs- und Gestaltungsfähigkeit * Kompetenz für Verfahrens- und Projektsteuerung, Fähigkeit zur Analyse komplexer Sachverhalte und zur Prozessstrukturierung * Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, überzeugendes Auftreten, prägnante Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, hohe Einsatzbereitschaft * Kenntnisse im Bereich EDV, möglichst auch in Fachanwendungen wie z. B. CAD, GIS Bewerberinnen und Bewerber sollen darüber hinaus die Bereitschaft haben, auch im Bereich der Generellen Bauleitplanung tätig zu werden. Sie sollen mindestens über Grundkenntnisse in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Liegenschaftswesen verfügen. Erwünscht sind spezifische Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft sowie Erfahrungen bei Stadtentwicklungsprojekten. Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen und sich bereit erklären, ihren privaten PKW gegen Entschädigung nach den jeweiligen Sätzen des Landesreisekostengesetzes für dienstliche Zwecke einzusetzen, sofern sie nicht aus triftigem Grund daran gehindert sind. Ihre Bewerbung Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schreiben Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlosen Tätigkeitsnachweisen) erwarten wir bis zum 17. April 2020. Bitte verwenden Sie keine Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten Rückumschlag zurückgesandt werden. Stadt Dorsten - Personalabteilung Postfach 21 02 65 46269 Dorsten Tel. :
02362/ 66 3415 Mehr über Dorsten unter www. Dorsten.De Weitere Informationen

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