Ingenieur (m/w/d) Wasserbau/Siedlungswasserwirtschaft
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt in EG 12 TVöD VKA. Die Einstellung soll möglichst zum 01.05.2020 erfolgen.
Auf Sie warten insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der Aufgaben des städt. Gewässerbeauftragten gem. § 65 Wasserhaushaltsgesetz,
- Überwachung der Abwasserbeseitigung,
- wasserrechtliche Stellungnahmen zu Bauleitverfahren, Einzelbauvorhaben und in anderen wasserrechtlichen Verfahren,
- Planung, Ausführung und Abrechnung von Renaturierungen innerhalb des Stadtgebietes,
- Überwachung der Überschwemmungsgebiete, Aufstellen von Hochwassergefahrenkarten,
- Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung,
- Betrieb der städt. Brunnenanlagen,
- Begleitung kleinerer Bauprojekte
Wir erwarten:
- Abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft bzw. Wasserbau-/Wasserwirtschaft oder vergleichbare Fachrichtungen
- fundierte Kenntnisse des Wasserrechts und der einschlägigen Richtlinien,
- fundierte Kenntnisse im Bereich Gewässerschutz, - unterhaltung und Abwassertechnik,
- Qualifikation zum Gewässerschutzbeauftragten oder Bereitschaft zur Weiterbildung für diese Funktion
- EDV-Affinität,
- Führerschein Klasse B zwingend,
- selbständige, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise,
- guten schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit,
- Verhandlungsgeschick
Wir bieten außerdem:
- ein umfangreiches fachliches und überfachliches Fortbildungsprogramm mit individuell angepassten Weiterbildungsmaßnahmen die dafür sorgen, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sind.
Unsere Hinweise:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Besetzung erfolgt unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsplanes der Kommunale Betriebe Soest AöR.Die Stadt Soest bemüht sich um die Einstellung Schwerbehinderter. Diese werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Herr Mackenroth, unter der Rufnummer 02921/103-3300 gerne zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wegen gesetzlicher Fristen die eingereichten Bewerbungsunterlagen für mindestens drei Monate nach Übersendung eines Absageschreibens zurückbehalten werden.
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