Präsident
neues Angebot (08/03/2020)
stellenbeschreibung
Job Description An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist zum 1. Oktober 2020 der PRÄSIDENT / die PRÄSIDENTIN (m/w/d) neu zu bestellen. Die Universität Bamberg ist eine mittelgroße Universität mit den vier Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften, Humanwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik. Interdisziplinäre Forschungsaktivitäten und vielfältig kombinierbare Studiengänge tragen zur Profilierung in der Wissenschaftslandschaft bei. An der Otto-Friedrich-Universität sind ca. 13. 000 Studierende eingeschrieben. Die Wahl erfolgt durch den Universitätsrat der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, die Bestellung durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst. Die Amtszeit beträgt zwölf Semester einschließlich des Semesters, in dem die Bestellung wirksam wird. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe W 3 ausgewiesen. Gemäß Art. 21 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz kann zum Präsidenten / zur Präsidentin gewählt werden, wer der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Professor oder Professorin angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er oder sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Nähere Angaben zu den Rahmenbedingungen und Erwartungen des Universitätsrates kann der Vorsitzende machen. Der Universitätsrat empfiehlt, vor einer Bewerbung Kontakt mit ihm aufzunehmen. Der Präsident oder die Präsidentin wird vom Staatsminister zum Beamten oder zur Beamtin auf Zeit bestellt;das Beamtenverhältnis auf Zeit endet mit Ablauf der Amtszeit. Ein Präsident oder eine Präsidentin, der oder die nicht vor der Bestellung bereits als Professor oder Professorin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an einer Hochschule des Freistaates steht, wird in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt. Aufgaben, Befugnisse und dienstrechtliche Stellung ergeben sich aus Art. 21 Bayerisches Hochschulgesetz. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung, sie wurde von der Hertie-Stiftung als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein. Sie fördert daher die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von für die Präsidentschaft besonders geeigneten Frauen, insbesondere von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einschließlich eines bis zu fünf Seiten umfassenden Positionspapiers, in dem die Ziele für die Universität entwickelt werden, bis zum 06. 03.2020 an den Vorsitzenden des Universitätsrates, Prof. Dr. Dieter Timmermann, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, 96045 Bamberg, zu richten. Rückfragen an den Vorsitzenden sind unter den Tel. -Nr. oder zu richten.
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