Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
für unsere Klinik für Neurologie
Die Klinik für Neurologie ist als Ausbildungszentrum der Deutschen Gesellschaft für Klinischen Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) anerkannt. Sie verfügt über normalstationäre und überregionale Stroke-Unit Betten sowie weitere Kapazitäten auf der interdisziplinär betriebenen Intensivstation. Unsere Schlaganfallversorgung umfasst alle Formen der endovaskulären und neurochirurgischen Therapie. Es besteht weiterhin eine hohe Expertise in der Behandlung von Patienten mit Epilepsien, Bewegungsstörungen und neurodegenerativen Erkrankungen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Kliniken für Psychiatrie, Neurochirurgie und Neuropädiatrie.Wir überzeugen Sie mit:
- unbefristetes Arbeitsverhältnis
- flexible Arbeitszeiten
- Arbeitsplatz mit modernster Ausstattung und abwechslungsreichem Aufgabengebiet
- Mitarbeit in einem hochqualifizierten und engagierten Team
- Möglichkeit der Weiterqualifizierung durch berufsorientierte Fort– und Weiterbildung
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen mit Kindertagesstätte am Klinikum
- Vergütung gemäß TVöD-K sowie betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlungen
- einem Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss
Deshalb passen Sie zu uns:
- abgeschlossene Ausbildung als Medizinisch technischer Assistent (m/w/d) für Funktionsdiagnostik (MTA-F) oder vergleichbarer Berufsabschluss
- Bereitschaft zur persönlichen Weiterbildung
- Engagement, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- freundlichen und zugwandten Umgang mit Patienten und deren Angehörigen
- gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
Sie verstärken uns hier:
- Durchführung von neurologischer Funktionsdiagnostik, z.B. für Elektrophysiologie und Neurosonographie, bei stationären sowie ambulanten Patienten inkl. Poliklinik
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass als Einstellungsvoraussetzung ein gültiger Nachweis nach § 20a Absatz 2
Infektionsschutzgesetz (Immunitätsnachweis gegen Covid-19) sowie für alle nach 1970 Geborene ein
Nachweis der Maserimmunität bzw. Masernschutzimpfung vorliegen muss.
Wünschen Sie die Rücksendung von postalischen Bewerbungsunterlagen, bitten wir um Kontaktaufnahme.
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