Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - LkSG) in Kraft. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Hierdurch werden zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen. Das BAFA wird als durchführende Behörde vielfältige Prüf- und Kontrollaufgaben wahrnehmen.
Die Prüfungs- und Kontrollaufgaben umfassen im Wesentlichen nachfolgende Bereiche:
Überprüfung der Berichtspflicht:
Erfasste Unternehmen müssen über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten Bericht erstatten und diese Berichte dem BAFA übermitteln. Dies dient der Transparenz und bietet die Grundlage für die behördliche Kontrolle. Konkret berichten Unternehmen, welche Risiken sie identifiziert haben, wie sie ihnen begegnen und ob die Maßnahmen wirksam waren.Kontrollen in Unternehmen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes:
die Behörde wählt das betreffende Unternehmen mit Blick auf seine Risikodisposition aus und überprüft die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Das LkSG überträgt dem BAFA umfassende Betretensrechte. Kontrollen können ab 1. Januar 2023 in Unternehmen erfolgen, die unter den Anwendungsbereich fallen. Ab dann müssen diese Unternehmen die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nachweisen können.Individuelle Kontrolle auf Antrag:
Antragsberechtigt sind Personen, die eine (mögliche) Verletzung ihrer Rechte durch einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht substantiiert geltend machen.In der Sachbearbeitung im LkSG prüfen Sie die Unternehmensberichte auf Plausibilität und führen in einzelnen Fällen vertiefte Prüfungen auf Grundlage des risikobasierten Ansatzes bzw. auf individuellen Antrag durch. Im Rahmen der Berichtsprüfung ordnen Sie bei unzureichenden bzw. unvollständigen Berichten deren Nachbesserung an bzw. leiten Bußgeldverfahren ein. In Einzelfällen begleiten Sie die Sachgebietsleitung bei Außenprüfungen. Zudem sind Sie für die kontinuierliche Pflege der Risikodatenbank verantwortlich.
Unsere Anforderungen
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom FH bzw. Bachelor).Mit den Rahmenbedingungen des und der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung sind Sie vertraut. Prüferfahrungen (im Bereich der Human Rights Due Dilligence) sind wünschenswert.
Des Weiteren setzen wir gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift voraus, wünschenswert sind Sprachkenntnisse in weiteren gängigen Sprachen (z. B. Französisch, Spanisch). Ein versierter Umgang mit üblichen Datenverarbeitungsprogrammen wird vorausgesetzt. Ferner ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung von inländischen Dienstreisen notwendig, soweit diese im Einzelfall anfallen.
Sie sind eine engagierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit sicherem, freundlichen Auftreten und guter, adressatengerechter Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus sind Sie teamfähig und verfügen über interkulturelle Kompetenzen. Ihre Arbeitsweise ist sorgfältig und gewissenhaft sowie von Entscheidungsfähigkeit geprägt. Ferner sind Sie in der Lage im Spannungsfeld der Interessen von Zivilgesellschaft, NGOs, Unternehmen und Verbänden zu vermitteln. Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Teil des BAFA Teams.
Einstellungsvoraussetzung ist die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG).
Unsere Leistungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfsorientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub, Funktionszeiten, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge).Die Bezahlung erfolgt nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach der Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. nach der Besoldungsgruppe A 9g-A11 BBesO.
Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen mehrerer unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist bei Tarifbeschäftigten eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungsgruppe A 11 erfolgen.
Die individuellen Beschäftigungsbedingungen erörtern wir mit Ihnen gemeinsam im Vorstellungsgespräch.
Eine familienorientierte modifizierte Arbeitszeit bzw. Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum31
.08.2022
und lassen uns Ihre Unterlagen unter Angabe derKennziffer 1558
über unsere Jobbörse unterhttps://karriere.bafa.de
zukommen. Vielen Dank.Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen Frau Winkler unter der Rufnummer 06196 / 908-3611 sowie Herr Christ unter der Rufnummer 06196 / 908-2187 gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.
An der Außenstelle in Borna (Sachsen) werden künftig Aufgaben nach dem neuen (LkSG, umgangssprachlich Lieferkettengesetz) wahrgenommen. Im Rahmen des Lieferkettengesetzes fungiert das BAFA zum einen als Kontrollinstanz, die bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen kann, und unterstützt zum anderen Unternehmen mit konkreten Informationen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten. Hierfür baut das BAFA auf seine breite Erfahrung im Bereich der Außenwirtschaft und Wirtschaftsförderung auf. Das BAFA unterstützt mit seiner Arbeit die Unternehmen in Deutschland und trägt dazu bei, den Schutz der Menschenrechte weltweit zu verbessern.
Die Schaffung des neuen Standortes im Mitteldeutschen Revier ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der Zusage der Bundesregierung, bis 2029 5.000 neue Arbeitsplätze in den besonders vom Strukturwandel betroffenen Regionen zu schaffen. Der Aufbau des neuen Standortes soll zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Ab dann tritt das Lieferkettengesetz in Kraft. Mit Borna und einer weiteren Außenstelle in Merseburg wird das BAFA zusätzlich zum bestehenden Standort in Weißwasser / Oberlausitz insgesamt über drei Standorte in ehemaligen Kohleregionen in den Neuen Bundesländern verfügen.
Das BAFA als Arbeitgeber
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Klimaschutz nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.Das BAFA zeichnet sich durch ein breites Aufgabenspektrum aus, das von zahlreichen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung über die zukunftsweisenden Förderprogramme im Bereich der erneuerbaren Energien bis hin zu internationalen Aufgaben im Bereich der Außenwirtschaft reicht. Dementsprechend bietet das BAFA zahlreiche abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeiten.
Das BAFA hat heute rund 1.000 Mitarbeiter*innen.
Flexible Arbeitszeiten, eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik, Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung und bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote sind weitere Aspekte, die das Arbeitsumfeld des BAFA auszeichnen. Nicht zuletzt bietet ein Arbeitsplatz im BAFA alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen hohen Stellenwert. Das BAFA ist daher seit 2008 mit dem "audit berufundfamilie®" der Hertie-Stiftung als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet. Neben äußerst flexiblen Arbeitzeiten, individuell gestaltbarer Teilzeit sowie Pflege-Guides bietet das BAFA viele weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Privatleben an. Weitere Angebote am jeweiligen Standort können Sie der Rubrik "Einsatzort" entnehmen.
Im Rahmen der Gesundheitsoffensive des BAFA bestehen vielfältige Angebote als Basis für gemeinsame, gesundheitsfördernde Aktivitäten, zum Beispiel in Form von Gesundheitstagen.
Ein gutes Betriebsklima liegt uns am Herzen. Der jährliche Betriebsausflug zu interessanten Zielen in der Region ist daher ein gerne wahrgenommenes Angebot.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Borna
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