Gebäudereinigermeister/In

Brandenburg - via Jobtome - Cottbus - 24-03-2020 zur Vakanz  

neues Angebot (24/03/2020)

stellenbeschreibung

Job Description Die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gebäudereinigermeister/in Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) mit der Entgeltgruppe 8. Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in ustizvollzugsanstalten in Höhe von 63, 69 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 127, 38 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis in der Laufbahn des Werkdienstes. Die im Jahr 2002 errichtete Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist für den Vollzug von Jugend- und Freiheitsstrafen sowie für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Gefangenen zuständig. Im Vollzug der Freiheitsstrafe können Gefangene im geschlossenen und im offenen Vollzug untergebracht werden. Insgesamt verfügt die Anstalt zurzeit über 417 Haftplätze. Aufgaben * Organisation der Grund- und Unterhaltsreinigung, Erstellung von Reinigungsplänen * Einsatzplanung der zu Reinigungsarbeiten eingesetzten Gefangenen, deren theoretische und praktische fachliche Unterweisung und Anleitung * Überwachung und Kontrolle der Reinigungsarbeiten unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen, Qualitätssicherung und -kontrolle, Beachtung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften * Führen der Abrechnungslisten der zur Arbeit eingesetzten Gefangenen * Mitwirkung bei der Ausstattung mit Reinigungsmaschinen und Verbrauchsartikeln, Kontrolle und Überwachung der Maschinen. Anforderungen 1. Fachliche Voraussetzungen Meisterausbildung im Gebäudereinigerhandwerk oder ein vergleichbarer Berufsabschluss 2. Persönliche Voraussetzungen * flexible Einstellung auf wechselnde Personen und Situationen * sicheres Urteilsvermögen, konstruktives Problemlöseverhalten * deeskalierende und besonnene Reaktionen in Konfliktsituationen * respektvolle und emphatische Begegnung mit anderen Menschen * Verständnis für Sicherheitsanforderungen * Bereitschaft zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung und zur Fortbildung auf dem Gebiet des Justizvollzuges. Ihre mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen versehene Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15. April 2020 an die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen Oststraße 2 03052 Cottbus oder als E-Mail an > Aus Gründen der Datensicherheit sind als Dateianhänge nur PDF-Dateien erlaubt (möglichst nicht größer als 9 MByte). Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Bitte beachten Sie, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 41 Absatz 1 Nr. 1 bzw. 2 (uneingeschränkte Auskunft) abgefordert wird. Gern ermöglichen wir es Ihnen, sich in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen vor Ort zu informieren. Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung erteilt Ihnen Herr Regierungsoberamtsrat Rades (Telefon:

0355/48 88 - 200;

E-Mail:
). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen. Wir setzen uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.

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