Eine/n Stadtplaner/in
Stadt Soest - via Ausschreibung - 22-01-2020
zur Vakanz
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle
, welche sich aus
zwei
Teilzeitstellen
mit einem wöchentlichen
Umfang von jeweils 19,5 Stunden zusammensetzt.
Die Stelle soll
zum
01.07.2020
besetzt werden. Ein Stellenanteil ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung, zunächst für
zwei Jahre befristet.
Der
andere Stellenanteil
wird
unbefristet besetzt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Eingruppierung erfolgt in
Entgeltgruppe 11
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Auf Sie warten insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie vorhabenbezogene Bebauungspläne
- Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen und Rahmenplänen
- Mitarbeit an informellen Planungskonzepten
- Begleiten der interkommunalen Zusammenarbeit und von regionalen und überregionalen Planungen
Wir erwarten:
- Abgeschlossenes Studium der Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung,
- Fundierte Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht und in der Stadtgestaltung
- Kenntnisse im Projektmanagement und der Projektsteuerung
- wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung im oben genannten
Verwaltung und im Umgang mit politischen Gremien
- Planungs- und Organisationsfähigkeit, Moderations- und Präsentationskompetenz,
- Fähigkeit zum konzeptionellen und analytischen Denken und zur interdisziplinären Arbeit
Unsere Hinweise:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Besetzung erfolgt unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsplanes der Stadt Soest.Die Stadt Soest bemüht sich um die Einstellung Schwerbehinderter. Diese werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung, Herr Steinbicker, unter der Telefonnummer 02921/103-3000 gerne zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wegen gesetzlicher Fristen die eingereichten Bewerbungsunterlagen für mindestens drei Monate nach Übersendung eines Absageschreibens zurückbehalten werden.
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