W3-Professur für Steuerrecht und Öffentliches Recht
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Nürnberg
Unbefristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 04.08.2024
Veröffentlicht am: 04.07.2024
Ich bin interessiert
W3-Professur für Steuerrecht und Öffentliches Recht
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Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt am Fachbereich Rechtswissenschaft voraussichtlich zum
1. April 2025
eine
W3-Professur für Steuerrecht und Öffentliches Recht
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.Die Professur trägt mit einer international konkurrenzfähigen Forschung in diesen Gebieten, die mit Publikationen in einschlägigen hochrangigen, nationalen und internationalen Fachzeitschriften nachgewiesen ist, zur Exzellenz der Fakultät und der FAU bei. Die Inhaberin bzw. der Inhaber (m/w/d) der Professur hat das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Die Lehre ist in wesentlichen Teilen am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU in den dort angebotenen Bachelor- und Masterstudiengängen zu erbringen. Dies umfasst sowohl Grundlagen- als auch Vertiefungsveranstaltungen im Bereich Finance, Accounting, Controlling und Taxation (FACT). Die Bereitschaft zur Mitwirkung im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft sowie zur interdisziplinären Kooperation innerhalb und außerhalb von Fakultät und FAU wird erwartet.
Dienstort ist Nürnberg.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter
https://berufungen.fau.de
bis zum
04.08.2024
erwünscht, adressiert an den Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Für Fragen und weitere Informationen steht der Sprecher unter
jura-dekanat@fau.de
sehr gerne zur Verfügung.
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