Eine n Sachbearbeiter in (w/m/d) im Haushaltsmanagement und Controlling
Wir vom LWL freuen uns auf Sie!
Wir suchen zum frühestmöglichen Eintrittstermin
eine:n Sachbearbeiter:in (w/m/d) im Haushaltsmanagement und Controlling (A 12 LBesG NRW bzw. EG 11 TVöD)
für unsere LWL-Kämmerei im Referat „Haushaltsmanagement und Controlling". Wir bieten eine unbefristete Vollzeitstelle (41 bzw. 39 Stunden/Woche) an. Teilzeit ist ebenfalls möglich. Bitte bewerben Sie sich unter Angabe derKenn-Nr.
3874
bis zum
29.08.2022
.
DAS ERWARTEN WIR VON IHNEN
DAS ERWARTEN WIR VON IHNEN- ein abgeschlossenes Studium für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, also Diplom-Verwaltungswirt:in, Bachelor of Laws an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV)
oder
- eine erfolgreich abgelegte Aufstiegsprüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. einen erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zum:zur Verwaltungsfachwirt:in (VL 2)
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst der Steuerverwaltung NRW als Diplom-Finanzwirt:in (FH)
oder
- ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre
sowie
- ausgeprägtes Zahlenverständnis mit analytischen Fähigkeiten
- selbständige und strukturierte Arbeitsweise
- eine ziel- und adressatenorientierte sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
- ein sicheres und souveränes Auftreten
- Belastbarkeit und Flexibilität
- MS-Office-Kenntnisse (insbesondere Excel)
- und natürlich viel Freude und Neugier an neuen Themenfeldern. Von Vorteil sind darüber hinaus Kenntnisse im Bereich Steuern und Kenntnisse des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.
Ihre Aufgaben
Ihre AufgabenAn dieser verbandspolitisch bedeutsamen Stelle innerhalb der LWL-Finanzabteilung beschäftigen Sie sich u.a. mit den beiden wichtigsten Finanzierungssäulen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Neben den Zuweisungen des Landes NRW auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes handelt es sich um die seitens der LWL-Mitgliedskörperschaften zu entrichtende Landschaftsumlage. Zu Ihren Aufgaben gehören hier:
- Bearbeitung von schwierigen Grundsatzfragen des Kommunalen Finanzausgleichs
- Auswertungen und Analysen rund um das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG-Eckpunkte, -Modellrechnung und -Festsetzung); Fertigung von Stellungnahmen in Abstimmung mit unserem Schwesterverband LVR
- Ermittlung und Analyse unterschiedlicher Steuerschätzungen und Orientierungsdaten
- Bewertung steuerlicher sowie gesetzlicher Änderungen vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlagen des GFG und der Landschaftsumlage
- Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten für zugewiesene Budgetbereiche
- Bearbeitung von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der Aufstellungs- und Ausführungsphase sowie qualitative Arbeiten zum Jahresabschluss
- Gremienbetreuung
LWL-Haupt- und Personalabteilung, Jana Kattenbeck
0251 591-6378LWL-Kämmerei, Claudia Große-Lanwer
0251 591-3538
Bewerbungen von Frauen und geeigneten schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Infos:
www.karriere.lwl.orgwww.finanzabteilung.lwl.org
Ihre Aufgaben
Ihre AufgabenAn dieser verbandspolitisch bedeutsamen Stelle innerhalb der LWL-Finanzabteilung beschäftigen Sie sich u.a. mit den beiden wichtigsten Finanzierungssäulen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Neben den Zuweisungen des Landes NRW auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes handelt es sich um die seitens der LWL-Mitgliedskörperschaften zu entrichtende Landschaftsumlage. Zu Ihren Aufgaben gehören hier:
- Bearbeitung von schwierigen Grundsatzfragen des Kommunalen Finanzausgleichs
- Auswertungen und Analysen rund um das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG-Eckpunkte, -Modellrechnung und -Festsetzung); Fertigung von Stellungnahmen in Abstimmung mit unserem Schwesterverband LVR
- Ermittlung und Analyse unterschiedlicher Steuerschätzungen und Orientierungsdaten
- Bewertung steuerlicher sowie gesetzlicher Änderungen vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlagen des GFG und der Landschaftsumlage
- Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten für zugewiesene Budgetbereiche
- Bearbeitung von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der Aufstellungs- und Ausführungsphase sowie qualitative Arbeiten zum Jahresabschluss
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