Regiehospitanten
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10.06.2020
Regiehospitanten (m/w/d)
Das STAATSTHEATER AM GÄRTNERPLATZhat in der Spielzeit 2020/2021
Regiehospitanzen
zu vergeben.
Das Staatstheater am Gärtnerplatz ist ein modernes Mehrspartenhaus mit Opern-, Operetten- sowie Musical- und Ballettaufführungen mit derzeit ca. 500 Beschäftigten, das auf eine über 150-jährige Geschichte zurückblicken kann. Neben Musik- und Tanztheater gehören auch Konzerte sowie Kinder- und Jugendtheater zu den Angeboten des Gärtnerplatztheaters. Seit der Spielzeit 2012/2013 ist Josef E. Köpplinger Staatsintendant des Gärtnerplatztheaters.
Wir haben für die Spielzeit 2020/2021 Regiehospitanzen für die geplanten Neuproduktionen (Oper, Operette, Musical) zu vergeben. Aufgrund der vorherrschenden Situation können leider noch keine konkreten Produktionen sowie Probenzeiträume genannt werden.
Die Dauer der Hospitanz beträgt jeweils 6 Wochen im Zeitraum September 2020 bis Juni 2021.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (bitte mit Angabe Ihrer zeitlichen Verfügbarkeiten in der kommenden Saison). Die Vorstellungsgespräche werden im September 2020 stattfinden.
Ihre Aufgaben:
- Betreuung der Proben
- Einrichten und Führen eines Regiebuches
- Interaktion mit allen Abteilungen des Theaters in Absprache mit der Regieassistenz
Ihr Profil:
- Ausgeprägtes Organisationstalent
- Selbstständigkeit und Belastbarkeit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Zeitliche Flexibilität und Einsatzbereitschaft zu theaterüblichen Arbeitszeiten
- Musiktheater- und Notenkenntnisse sind ebenso von Vorteil wie erste Erfahrungen am Theater
Wir bieten Ihnen:
- Teilnahme am Entstehungsprozess einer Neuproduktion
- Gewinn von Praxiserfahrung an einem Staatstheater
- Zusammenarbeit mit internationalen Regieteams
- 400 € Aufwandsentschädigung pro Produktionszeitraum
Das Staatstheater am Gärtnerplatz setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch können die entstehenden Fahrtkosten nicht erstattet werden.
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