Lehrkraft für besonderen Aufgaben

Uni Halle - Halle (Saale) - 06-07-2022 zur Vakanz  

veröffentlicht am 06.07.2022 Seite 1 / 1
An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Philosophische Fakultät II, Germanistisches
Institut, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die im Rahmen einer Kranheitsvertretung bis auf 6 Monate (bzw.
bis zur Genesung) befristete Stelle einer
Lehrkraft für besonderen Aufgaben (m-w-d)
in Teilzeit (50%) zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis
zur Entgeltgruppe 13 TV-L.

Arbeitsaufgaben:
  • Lehre insbesondere im Bereich der Altgermanistik (begrenzter im Bereich der Sprachwissenschaft) im Um-
fang von 8 SWS (gem. LVVO)

Voraussetzungen:
  • sehr guter wissenschaftlicher Hochschulabschluss mit Schwerpunkt in der historischen Grammatik des
Deutschen
  • Qualifizierte Kenntnis der deutschen Literatur des Mittelalters
  • Sehr gute Lehrerfahrung insbesondere auch mit nicht-deutschen Muttersprachlern
  • Sehr gute Kenntnisse im Bereich Deutsch als Fremd-/Zweitsprache
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerber*innen mit einem Abschluss, der nicht
an einer deutschen Hochschule erworben wurde, müssen zum Nachweis der Gleichwertigkeit eine Zeugnisbe-
wertung für ausländische Hochschulqualifikationen (Statement of Comparability for Foreign Higher Education
Qualifications) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
foreign-education) vorlegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Prof. Dr. Simone Schultz-Balluff, Tel.: 0345 55-23610, E-Mail: si-

Ihre Bewerbung (Wissenschaftlicher Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen,
Verzeichnis der Fachvorträge, Zeugnisse) richten Sie bitte unter Angabe der Reg.-Nr. 46378/22-H mit den übli-
chen Unterlagen bis zum 20.07.2022 an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Margitta Drosdziok, E-

Mail:
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen.
Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur
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