Mitarbeiter Finanzbuchhaltung
Musikkultur Rheinsberg g - via Buehnenjobs.de - 03-06-2020
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02.06.2020
Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH suchtzum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dies verwirklicht die Musikkultur Rheinsberg gGmbH durch den Betrieb der »Musikakademie Rheinsberg - Bundes- und Landesakademie«, der »Kammeroper Schloss Rheinsberg«, das internationale Festival junger Opernsänger sowie des »Schlosstheater Rheinsberg« als eigene Veranstaltungsstätte.
Aufgaben:
- Verantwortlich für die laufende Bearbeitung der Debitoren-/Kreditoren-/Anlagen- und Hauptbuchhaltung
- Erstellung von sach- und termingerechten Monatsabschlüssen und der Umsatzsteuer-voranmeldung
- Durchführung des Zahlungsverkehrs
- Vorbereitung und Mitwirkung bei den Jahresabschlüssen (HGB und institutionell)
- Erstellen von Statistiken und Auswertungen
- Mitwirkung bei der Finanzplanerstellung und Budgetüberwachung für die Projekte der Musikkultur Rheinsberg gGmbH
- Allgemeine Aufgaben des Personalwesens
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene steuerliche Ausbildung, wünschenswert mit Zusatzqualifikation zum/zur Finanzbuchhalter/in
- Mehrjährige Berufserfahrung im Finanz- und Personalwesen
- Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Arbeits-, Tarif-, Steuer-, Reisekosten- und Sozialversicherungsrecht
- Analytisches Denkvermögen, eigenverantwortliche und zielorientierte Arbeitsweise
Konditionen:
- Vollzeitstelle unbefristet
- Gehalt entsprechend Tarif TV-L E6
- Arbeitsort: Rheinsberg
- Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen ausschließlich per Mail bis zum 19. Juni 2020 an:
Musikkultur Rheinsberg gGmbH
Herrn Thomas Falk, Geschäftsführer
Kavalierhaus der Schlossanlage / 16831 Rheinsberg
Die im Rahmen Ihrer Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können nicht erstattet werden.
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