Fachassistent Eingangszone für das Jobcenter

Umantis - Kreis Viersen - 02-08-2019 zur Vakanz  

zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit (Grundsätzlich handelt es sich um eine Vollzeitstelle, deren Besetzung mit Teilzeitkräften möglich ist, sofern insgesamt die wöchentliche Stundenzahl einer Vollzeitbeschäftigung erreicht wird.)

Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Jobcenter Kreis Viersen
Aufgabenschwerpunkte
  • Klärung allgemeiner vermittlungs- und leistungsrechtlicher sowie beraterischer Anliegen
  • Annahme und Ausgabe von Unterlagen in Fällen von Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche, Ratsuche (Leistungsanträge, Informationsbroschüren)
  • Kundensteuerung in die sachbearbeitenden Bereiche
  • Datenerhebung und -verarbeitung in den IT-Verfahren
  • Erteilung von Rechtsauskünften in einfachen bis mittelschwierigen Sachverhalten
  • Bearbeitung von Veränderungsmitteilungen in den leistungsrechtlichen und persönlichen Verhältnissen der Kunden des Jobcenters Kreis Viersen
Bewerberprofil
  • abschlossene Ausbildung als

Verwaltungswirt (w/m/d)

in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt
oder
  • abgeschlossene Ausbildung als

Verwaltungsfachangestellter (w/m/d)

oder
  • abgeschlossener

Verwaltungslehrgang I

  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen
Was wir bieten
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 8 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 8 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Thomas Reimer
Bereichsleiter Jobcenter
Tel.: 02162 2661-435
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

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