Beratungsstellenleiter/In im
Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal E. V. - via Jobtome - 23-03-2020
zur Vakanz
Lohnsteuerhilfeverein fuldatal e. v.
- Fuldatal
stellenbeschreibung
Job Description Ein modernes Arbeitsumfeld, ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar und genug Zeit für die Mitgliederbetreuung ohne großen Verwaltungsaufwand - das erwartet Sie als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal. Wir suchen ständig engagierte Beratungsstellenleiter / innen auf selbstständiger Basis. Sie besitzen fachliche Kompetenz und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit? Sind z. B. ausgebildete Steuerfachangestellte/r, Lohn- und Bilanzbuchhalter/in oder ehemalige/r Finanzbeamte/r? Unterstützen Sie den Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal mit Ihrer Erfahrung und bewerben Sie sich als Beratungsstellenleiter / in! Konzentrieren Sie sich auf Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein - wir übernehmen die Verwaltung für Sie. Und falls Sie Ihre Kenntnisse im Einkommensteuerrecht noch einmal auffrischen möchten, bieten wir Ihnen einen Als Beratungsstellenleiter/in betreuen und werben Sie Mitglieder. Konkret beraten Sie auf folgenden Gebieten:- Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG * Kindergeldsachen nach dem EStG * Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen * Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien) * Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen. Ihre Qualifikationen Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Beratungsstellenleiter/in werden zu können:
- Einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung. * Eine mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung. * Die berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts innerhalb des Zeitraums an mindestens 16 Stunden wöchentlich erbracht worden sein. Reine buchhalterische Aufgaben im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie laufende Finanz- und Lohnbuchführung oder die Lohnsteuervoranmeldungen reichen nicht aus. * Sofern Sie Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer i. S. des § 3 StBerG sind, erfüllen Sie kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 StBerG) die geforderte Qualifikation. Ihre Zulassung Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden Sie auf diesem Weg Beratungsstellenleiter/in beim Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e
:
- beratervertrag mit dem lohnsteuerhilfeverein fuldatal e. v. abschließen * beratungsstellenleiter-erklärung mit nachweis der qualifikation (z. b. zeugnisse, gehilfenbriefe, tätigkeitsnachweise usw. ) abgeben. * weiterleitung des zulassungsantrages durch den lohnsteuerhilfeverein fuldatal e. v. an die aufsichtsbehörde. * polizeiliches führungszeugnis der belegart
beantragen und an die örtliche aufsichtsbehörde weiterleiten * erteilung der zulassung durch die aufsichtsbehörde an den lohnsteuerhilfeverein fuldatal e. v. werden sie leiter/in einer unserer beratungsstellen. unsere schnellen antworten auf häufig gestellte fragen. sie haben fragen, aber gerade keine zeit? gerne rufen wir sie zu einem passenden zeitpunkt zurück. lhf - lohnsteuerhilfeverein fuldatal e. v. | lieber feierabend statt steuerabend montag bis donnerstag 08:
00 - 12:
00 uhr und 13:
00 - 16:
00 uhr
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