Hygienekontrolleur oder Hygienekontrolleurin
Karrierezentrum - 22-11-2022
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Hygienekontrolleur oder Hygienekontrolleurin (m/w/d)
Original-Inserat anzeigenOberbayern mitgestalten Wir sind eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Behörde in München mit über 2.000 Beschäftigten. Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden und Verbände tragen wir in einem vielfältigen Aufgabenspektrum zum Wohl der Allgemeinheit und des Einzelnen in Oberbayern bei. Verantwortungsbewusst sorgen wir für einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen. Für das Landratsamt Mühldorf am Inn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen oder eine Hygienekontrolleur oder Hygienekontrolleurin (m/w/d) in Vollzeit (zur Ausbildung oder bereits ausgebildet) Ihre Aufgabenschwerpunkte Aufgaben im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Orts- und Umwelthygiene Trinkwasser- und Badewasserhygiene Umfangreicher Außendienst Ihr Profil Abschluss: Mittlerer Schulabschluss oder Qualifizierender Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung Medizinische Grundkenntnisse sind von großem Vorteil, idealerweise verfügen Sie bereits über eine Ausbildung in einem medizinischen Hilfsberuf Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Einsatzfreude Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B / 3 Deutsche Staatsangehörigkeit Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, auch für Tätigkeiten im Außendienst Gute EDV-Kenntnisse Für Auszubildende: Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, z.B.: zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der zweijährigen Ausbildung die Verbeamtung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: „… es darf ins Beamtenverhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat …“). Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der oben genannten Tätigkeit einer der folgenden Nachweise vorliegen muss (§ 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG): Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung Ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können Zudem muss vor Aufnahme der oben genannten Tätigkeit ein Impfschutz oder eine Immunität bezüglich Masern oder eine Kontraindikation betreffend einer Masernschutzimpfung nachgewiesen werden. Wir bieten Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Landratsamt Mühldorf am Inn Auszubildende zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin (m/w/d) werden während der zweijährigen Ausbildung befristet als Tarifbeschäftigte in Entgeltgruppe 4, bei entsprechender Vorbildung Entgeltgruppe 5 TV-L der Entgeltordnung zum TV-L eingestellt; Grund für die Befristung ist die im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vorgesehene Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A 6 BayBesG; nähere Informationen finden Sie z.B. unter
www.oeffentlicher-dienst.info
Für bereits verbeamtete Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnnen (m/w/d) des Freistaats Bayerns ist die Stelle entsprechend ihrer Qualifikation dotiert Für bereits verbeamtete externe Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) kommt die Möglichkeit einer Einstellung / Übernahme bis Besoldungsgruppe A 8 in Betracht Attraktive Sozialleistungen, wie z.B. vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung, vergünstigte Tickets für den Personennahverkehr Selbstständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis einschließlich 27.11.2022 online über unser Bewerberportal (Anhänge bitte als PDF-Datei bis maximal 5 MB). Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilen Ihnen gerne Herr Dr. Steingruber (Tel: 08631 699-519) oder Frau Adamhuber (Tel: 08631 699-534) vom Landratsamt Mühldorf am Inn. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen gerne Herr Spirkl vom Landratsamt Mühldorf am Inn (Tel.: 08631 699-945) oder Frau Böttcher von der Regierung von Oberbayern (Tel.: 089 2176-3484) zur Verfügung. Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 DSGVO
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