Fachassistentin / Fachassistent im Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter Kreis
Kreis Viersen - via Umantis - 24-03-2022
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Jobcenter Kreis Viersen
Aufgabenschwerpunkte
- Antragsannahme und Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach dem SGB II in Sachverhalten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad
- Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen inklusive Änderungen
- Manuelle Bescheiderteilung auf Grund der im Einzelfall zu treffenden Entscheidung
- Zahlbarmachung von BuT-Leistungen
- Bearbeitung von Zahlungsrückläufern
- Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
- Beratung Hilfesuchender
- Zusammenarbeit mit Dritten (Schulen, Vereinen, Nachhilfeeinrichtungen etc)
- abschlossene Ausbildung als
Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt (w/m/d)
in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamtoder
- abgeschlossene Ausbildung als
Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d)
oder- abgeschlossener
Verwaltungslehrgang I
Berufserfahrung im Bereich SGB II (von Vorteil)- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
- Führerschein der Klasse B
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 8 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 8 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Thomas Reimer
Bereichsleiter Jobcenter
Tel.: 02162 2661-435
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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