Personalentwickler (w/m/d)
Umantis - Land Nordrhein-Westfalen - 02-08-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Amt für Personal und Organisation
Abteilung "Organisations- und Personalentwicklung, E-Government"
Aufgabenschwerpunkte
- Personalgewinnung
- Pflege der Bewerbermanagement-Software
- Vorbereiten, Erstellen und Aktualisieren des Stellenplans
- Stellenbewertungen
- Ausbildung der Bachelor-Studierenden inkl. Abnahme der Modulprüfung
- abgeschlossenes Studium des
Personalmanagements
oder eines vergleichbar wirtschaftswissenschaftlichen Studiums mit dem Schwerpunkt Personalwesen (Bachelor)oder
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung
Allgemeine Verwaltung bzw.
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit dem Abschluss Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Artsoder
Diplom-Verwaltungswirt (FH) (w/m/d) bzw. Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) (w/m/d) in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
oder
- mit der ersten Prüfung bzw. zweiten Staatsprüfung abgeschlossenes Studium der
Rechtswissenschaften
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
- Spaß an selbstständiger und gründlicher Arbeitsweise
- digitale Kompetenzen, Interesse und Offenheit gegenüber Digitalisierung
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 10 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Susanne Klemt
Leitung der Abteilung "Organisations- und Personalentwicklung, E-Government"
Tel.: 02162 39-1070
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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