Leitung des Gesundheitsamtes (w/m/d)
Umantis - Kreis Viersen - 08-11-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Gesundheitsamt
Aufgabenschwerpunkte
- Steuern und Koordinieren des Gesundheitsamtes mit rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in fachlicher, organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht
- Weiterentwicklung des Gesundheitsamtes gemäß den gesellschaftlichen und politischen Anforderungen auf den Gebieten des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und -prävention
- Wahrnehmung der amtsärztlichen Aufgaben nach dem ÖGDG NRW
- ärztliche Approbation und abgeschlossene Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen
- mehrjährige Führungserfahrung interdisziplinärer Teams
- hohe Sozial- und Führungskompetenz
- Innovationsbereitschaft und Spaß an der steuernden und koordinierenden Tätigkeit als medizinischer Experte in einer Verwaltungsorganisation
- überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Kreativität
- sicheres Auftreten, Entscheidungsvermögen und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- zusätzliche gesundheitswissenschaftliche Kenntnisse (Public Health) (von Vorteil)
- Führerschein der Klasse B
- Vertrauensarbeitszeit
- Tätigkeit bei einem familienfreundlichen und dienstleistungsorientierten Arbeitgeber mit 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 16 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
- Im Tarifverhältnis erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V).
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Kontakt
Katarina Esser
Dezernentin für Soziales, Gesundheit und Arbeit
Tel.: 02162 39-1016
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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