Eine Psychologin/einen Psychologen
Allgemeine Informationen
Stellentitel:
eine Psychologin/einen Psychologen (m/w/d) im Justizvollzug
Kennziffer:
_JVA FFM4 Psych
Bewerbungsschluss:
15.05.2020
Veröffentlichung:
30.04.2020
Einstiegszeitpunkt:
zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Personalverwaltende Dienststelle
Dienststelle / Fachverwaltung / Ressort:
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV
Webseite:
Anforderungen
Bildungsabschluss:
Hochschulabschluss
Berufserfahrung:
Berufserfahrene
Bereich:
Justiz
Arbeitszeit:
Teilzeit
Art der Stelle:
Berufstätigkeit
Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe:
siehe Aufgabenbeschreibung
Einsatzregion:
Südhessen/Rhein-Main-Gebiet
Einsatzort:
Frankfurt am Main
Aufgabenbeschreibung:
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im psychologischen Dienst sind Sie insbesondere für die Versorgung von psychisch und psychiatrisch auffälligen männlichen Inhaftierten zuständig. Ihre Aufgaben beziehen sich unter anderem auf Krisenintervention, Suizidprävention, diagnostische und prognostische Einschätzungen sowie Einleitung von therapeutischen Maßnahmen.
Erwartet werden neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie im Diplom- oder Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Diagnostik, fachliche Kompetenz und Interesse an der Arbeit mit der besonderen Klientel im Justizvollzug. Kenntnisse und Erfahrungen in interdisziplinären Fachgebieten, wie psychiatrische Diagnostik und Kriminologie, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz sind von Vorteil. Schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Selbstinitiative, soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit werden vorausgesetzt.
Sie verfügen idealerweise über Berufserfahrung im Bereich des Justizvollzuges oder mit vergleichbarer Klientel. Mit Konflikten - gerade im Umgang mit schwierigen Gefangenen - wissen Sie adäquat umzugehen.
Die Aufgabenwahrnehmung in dieser Funktion erfolgt zunächst in einem für zwei Jahre befristeten Beschäftigtenverhältnis. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen). Bei Vorliegen der fachlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung möglich.
Anforderungen:
Erwartet werden neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie im Diplom- oder Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Diagnostik, fachliche Kompetenz und Interesse an der Arbeit mit der besonderen Klientel im Justizvollzug. Kenntnisse und Erfahrungen in interdisziplinären Fachgebieten, wie psychiatrische Diagnostik und Kriminologie, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz sind von Vorteil. Schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Selbstinitiative, soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit werden vorausgesetzt.
Sie verfügen idealerweise über Berufserfahrung im Bereich des Justizvollzuges oder mit vergleichbarer Klientel. Mit Konflikten - gerade im Umgang mit schwierigen Gefangenen - wissen Sie adäquat umzugehen.
Der hessische Justizvollzug fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Das Land Hessen ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Landesdienst zu erhöhen, daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise:
Bewerbung an
Ansprechperson:
Frau Kerstin Heinz (Tel. 069/1367-1420), Obere Kreuzäckerstr. 8, 60435 Frankfurt am Main -
Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV, Obere Kreuzäckerstr. 8, 60435 Frankfurt am Main
Angaben zum Verfahren:
Eine Rücksendung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist aus Kostengründen nur möglich, wenn der Bewerbung ein entsprechend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerberverfahrens vernichtet.
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