Ingenieur (w/m/d) der Fachrichtung Umweltingenieurwesen, Technischer Umweltschut
Umantis - Garten - 29-11-2019
zur Vakanz
Ingenieur (w/m/d) der Fachrichtung Umweltingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Agrarwissenschaften, Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbarer technischer Fachrichtung
Einstellungsterminzum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Amt für Technischen Umweltschutz
Abteilung "Gewerblicher und Landwirtschaftlicher Umweltschutz"
Aufgabenschwerpunkte
- Erstellung und Vollzug eines Konzeptes zur Überwachung von landwirtschaftlichen Anlagen (z.B. Kleinkläranlagen, Anlagen zur Gewässerbenutzung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [z.B. Dieselkraftstoff, Heizöl], Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Pflanzenschutzmitteln) bezüglich der Einhaltung wasser- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen
- Bearbeitung von Beschwerden über landwirtschaftliche Betriebe
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst für den Umweltalarmplan
- abgeschlossenes (Fach)Hochschulstudium der Fachrichtung Umweltingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Agrarwissenschaften, Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbarer technischer Fachrichtung
- abgeschlossene Berufsausbildung im landwirtschaftlichen Bereich (von Vorteil)
- Berufserfahrung (von Vorteil)
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen
- strukturierte, zielorientierte und selbstständige Arbeitsweise
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
- Führerschein der Klasse B
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
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Kontakt
Rainer Röder
Leitung des Amtes für Technischen Umweltschutz
Tel.: 02162 39-1240
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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