Mitarbeiterin / Mitarbeiter für die ALKIS

Kreis Viersen - via Umantis - 10-06-2022 zur Vakanz  

Mitarbeiterin / Mitarbeiter für die ALKIS-Fortführung im Liegenschaftskataster und/oder ABK (w/m/d)

Einstellungstermin
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Amt für Vermessung, Kataster und Geoinformation
Aufgabenschwerpunkte
  • ALKIS-Fortführung mit Übernahme eigener und beigebrachter Teilungs- und Gebäudevermessungen, Verschmelzungen bzw Personen- und Bestandsdaten
  • (selbstständige) ALKIS-Fortführung für die ABK
  • ABK Change-Detection (je nach Qualifikation oder perspektivisch)
  • ALKIS Qualitätssicherung (je nach Qualifikation oder perspektivisch)
  • Vorprüfung eigener und beigebrachter Teilungs- und Gebäudevermessungen (je nach Qualifikation)
Bewerbungsprofil
  • abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Vermessung, Geoinformatik oder vergleichbar (Abschluss: Bachelor oder Diplom)
oder
  • abgeschlossene Ausbildung als Vermessungstechnikerin / Vermessungstechniker, Geomatikerin / Geomatiker oder vergleichbar
oder
  • vergleichbarer technischer Abschluss mit einschlägiger Berufserfahrung
  • Erfahrungen im Bereich ALKIS-Fortführung, bevorzugt in der Ausprägung der Firma ibR (von Vorteil)
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen
Was wir bieten
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 10 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite

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Kontakt
Michael Stein
Leitung Amt für Vermessung, Kataster und Geoinformation
Tel.: 02162 39-1141
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

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