Stellv. Abteilungsleiter im Amt für Ausbildungsförderung
Jobs-studentenwerke.de - 17-02-2020
zur Vakanz
Das Amt für Ausbildungsförderung, als eine Abteilung des Studentenwerkes Magdeburg, ist für die Umsetzung des (BAföG) bei Studierenden an den Hochschulen in Magdeburg, Stendal, Halberstadt, Wernigerode und Friedensau zuständig.
Wir suchen in dieser Abteilung, vorbehaltlich der Aufgaben- und Mittelzuweisung, zum nächst möglichen Zeitpunkt einen
Stellv. Abteilungsleiter (m/w/d)
(Vollbeschäftigung – Führungsposition auf Probe)
Ihr Profil
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor bzw. Diplom) Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie, einen Abschluss als Verwaltungswirt/in oder vergleichbare Qualifikationen.
- Idealerweise besitzen Sie Erfahrungen im Ausbildungsförderungs- und Unterhaltsrecht.
- gute EDV-Kenntnisse und einen sicheren Umgang mit dem PC sowie eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- strukturierte, zielorientierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise mit einem hohen Maß an analytischen bzw. konzeptionellen Fähigkeiten;
- eine rasche Auffassungsgabe, Engagement und Belastbarkeit.
- Wenn Sie ferner über ein freundliches und korrektes Auftreten verfügen und den Umgang mit Menschen beherrschen, Erfahrungen in der Sachbearbeitung haben, vielseitige Problemstellungen als Herausforderung ansehen, dann würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Stellenausschreibung anspricht.
- Wünschenswert sind Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Sozialgesetzbücher (SGB I, SGB X), dem Verwaltungsrecht (VwGO) oder dem Einkommensteuerrecht (EStG).
Ihre Aufgaben
- Kontrolle des Arbeitsablaufes und Bearbeitungszustandes
- Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation
- Einarbeitungsmaßnahmen bei Neueinstellungen von Hauptsachbearbeitern und Sachbearbeitern
- Koordination im Bereich der elektronischen Sachbearbeitung mit der Anwendungssoftware BAFSYS
- Entwicklung von Vordrucken
- Bearbeitung von Fachentscheidungen im Rahmen der §§ 8,10,15 Abs. 3, 48 Abs. 2 BAföG
- in schwierigen Fällen Grundsatzentscheidungen im Rahmen der §§ 7,10,15,48 BAföG und Erteilung von Ablehnungsbescheiden
- Entscheidungen über die Wertbestimmung des Vermögens (§ 28 BAföG) in besonderen Fällen
- Überwachung des Datenabgleichs
- Entscheidung über die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und Erteilung entsprechen der Ablehnungsbescheide
- Einleitung und Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis zur Bußgeldbescheidung und Überwachung des Verfahren
- Prüfung der Ersatzpflicht (§ 47a BAföG) in schwierigen Fällen
- Koordination und Einführung der E-Akte bzw. des Online-Antrags
Was wir Ihnen bieten
Die Vergütung bemisst sich nach dem anzuwendenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst derLänder (TV-L). Die Stelle ist, vorbehaltlich Ihrer Eignung, in der Entgeltgruppe EG 11 eingruppiert.
Die individuelle Vergütung (Erfahrungsstufen) wird durch die Personalstelle bestimmt und festgesetzt.
Weitere Informationen
, PDF (40.9 KB)Bewerbung
Anerkannte schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt (Bitte Nachweis beifügen).Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 03.03.2020 an das
Studentenwerk Magdeburg/ Allgemeine Verwaltung – PS
Postfach 405339015 Magdeburg
Im Falle einer elektronischen Bewerbung senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen als Anhang gesammelt in nur einem PDF-Dokument an die folgende E-Mail-Adresse:
Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter
Bitte beachten Sie:
Wir versenden keine Eingangsbestätigungen!
Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht
erstattet!
Für die gewünschte Rücksendung der Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens legen Sie bitte einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei, andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf von 6 Monaten datenschutzgerecht vernichtet.
Bewerbungsfrist: 03.03.2020
Frau HenschelPersonal
E-Mail-Adresse:
Anschrift:
Studentenwerk Magdeburg
Allgemeine Verwaltung – PS
Postfach 4053
39015 Magdeburg
Hinweis
Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.mehr...
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