Brandschutzingenieur (w/m/d)
Umantis - 30-08-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Amt für Bevölkerungsschutz
Aufgabenschwerpunkte
- Prüfung von Stellungnahmen zu Brandschutzkonzepten
- brandschutztechnische Beratungen von Bauherren, Architekten und Fachplanern
- Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren als Brandschutzdienststelle für kreisangehörige Städte und Gemeinden, die keine eigene Brandschutzdienststelle vorhalten
- Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen, Prüfungen und Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Beratung, Prüfung und Genehmigung von Feuerwehrplänen
- Durchführung wiederkehrender Prüfungen nach Sonderbauvorschriften
- Beratung und Unterstützung von Behörden kreisangehöriger Städte und Gemeinden sowie von Unternehmen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes
- Beratung und Mitwirkung bei kreiseigenen Maßnahmen
- Mitwirkung in der Gefahrenabwehr (z.B. in der Einsatzleitung)
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehem. gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) und ausreichende Kenntnisse im Vorbeugenden Brandschutz
- alternativ abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen und eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Zugführerausbildung (mindestens F-IV)
- erfolgreiche Teilnahme am Modul Vorbeugender Brandschutz am Institut der Feuerwehr NRW (ab 2009) oder Bereitschaft, dieses zu absolvieren
- einschlägige und nachgewiesene Berufserfahrung auf dem Gebiet des Vorbeugenden Brandschutzes
- selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise
- sicheres Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick, Kooperationsbereitschaft und Überzeugungsfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung auch außerhalb der üblichen Dienstzeit
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW im Rahmen des Außendienstes gegen Fahrtkostenerstattung zur Verfügung zu stellen
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 12 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 12 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Rainer Höckels
Leitung des Amtes für Bevölkerungsschutz
02162 39-1855
Sascha Caumanns
stv. Leitung des Amtes für Bevölkerungsschutz
02162 39-1371
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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