Sozialarbeiter (m/w/d) bzw. Sozialpädagoge

Umantis - 10-07-2019 zur Vakanz  

Die Stadt Soest sucht zum nächstmöglichen Termin einen Bachelor of Arts Soziale Arbeit (m/w/d) bzw. einen Diplom-Sozialarbeiter (m/w/d) oder Diplom-Sozialpädagogen (m/w/d) für den

Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
der Abteilung Jugend.
Es handelt sich um eine
Teilzeitstelle
im Umfang von
19,5 Wochenstunden, welche zunächst
bis zum 30.06.2020 befristet ist.
Die Eingruppierung erfolgt in
Entgeltgruppe S 14 TVöD (SuE).

Auf Sie warten insbesondere folgende Aufgaben:

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Nachgehen von Hinweisen, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Verfahren des Familiengerichtes, wenn Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben (Sorgerechtsentzug)
  • Beratung und Entscheidung über die Gewährung von erzieherischen Hilfen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige (ambulante und stationäre Hilfen)
  • Beratung und Unterstützung bei der Erziehung in der Familie für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, hier insbesondere in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
  • Beteiligung an Verfahren des Familiengerichtes
  • Teilnahme am Bereitschaftsdienst des ASD

Wir erwarten:

Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit.
Für die Besetzung der Stellen werden Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft vorausgesetzt.

Unsere Hinweise:

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Besetzung erfolgt unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsplanes der Stadt Soest.

Die Stadt Soest bemüht sich um die Einstellung Schwerbehinderter. Diese werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Abteilung, Herr Winkler, unter der Rufnummer 02921/103-2300 gerne zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wegen gesetzlicher Fristen die eingereichten Bewerbungsunterlagen für mindestens drei Monate nach Übersendung eines Absageschreibens zurückbehalten werden.

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