Sachbearbeiter Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Umantis - Kreis Viersen - 30-08-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Abteilung "Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung"
Aufgabenschwerpunkte
Selbstständige und eigenverantwortliche Sachbearbeitung und Entscheidung, u.a.
- Erstellung von Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden, Widerspruchs- und Einspruchsentscheidungen, Strafanzeigen und Gerichtsvorlagen
- Erstellung von Risikobeurteilungen von Betrieben in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Sachverständigen zur Festlegung der Kontrollfrequenz
- vorbereitende Prüfung der Zulassungs- und Registrierfähigkeit von Lebensmittelunternehmen
- Umsetzung von Kontrollen und Probeentnahmen, Ordnungs-, Zwangs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Betriebsschließungen
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung
Allgemeine Verwaltung bzw.
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit dem Abschluss Bachelor of Laws bzw. Bachelor of Artsoder
Diplom-Verwaltungswirt (FH) (w/m/d) bzw. Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) (w/m/d) in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
oder
- mit der ersten Prüfung bzw. zweiten Staatsprüfung abgeschlossenes Studium der
Rechtswissenschaften
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 10 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Daniela Schmitz
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-1812
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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