Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Archiv
Umantis - Kreis Viersen - 20-12-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
zunächst befristet
Organisationseinheit
Kreisarchiv
Der Kreis Viersen unterhält seit Ende der 1950er Jahre ein hauptamtlich geführtes Kreiszentralarchiv mit Sitz in Kempen. Derzeit plant der Kreis Viersen den Neubau seines Archivs in der Kreisstadt Viersen, Ortsteil Dülken. Nach Fertigstellung des Neubaus - voraussichtlich im Jahr 2021 - soll der Sitz des Kreisarchivs nach Viersen-Dülken verlegt werden.
Aufgabenschwerpunkte
- Beratung und Betreuung von Archivbenutzern (Bereitstellen von Unterlagen, Recherchearbeiten, Erteilen von Auskünften, Lesesaalaufsicht)
- Ordnung und Verzeichnung von Schriftgut und anderen Informationsträgern
- Mitarbeit bei der Bewertung von Unterlagen
- Betreuung des Endarchivs und Zwischenarchivs
- Mitarbeit bei der Digitalisierung von Beständen und Migration von Daten in die neue Archivsoftware ACTApro
- Unterstützungsarbeiten bei der Durchführung von schulpädagogischen Projekten, bei der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen sowie bei der Redaktion des Heimatbuches des Kreises Viersen
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Archiv (w/m/d) oder mehrjährige Berufserfahrung in einem Archiv
- einschlägige berufspraktische Erfahrungen (von Vorteil)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und Flexibilität
- kompetentes, freundliches und sicheres Auftreten
- Eigeninitiative und selbständige Arbeitsweise
- Führerschein der Klasse B
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 7 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Dr. Michael Habersack
Leiter des Kreisarchivs
Tel.: 02162 39-2021
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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