Tierarzt als Leiter der Abteilung Veterinäramt/Tiergesundheitsschutz
Umantis - Kreis Viersen - 29-11-2019
zur Vakanz
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Abteilung "Veterinäramt / Tiergesundheitsschutz"
Aufgabenschwerpunkte
- Leitung des tierärztlichen Außendienstes in den Fachbereichen Tierseuchen, Tierschutz und Tierische Nebenprodukte
- Installation von Arbeitsprozessen innerhalb der Abteilung
- eigenverantwortliche Bearbeitung von Vorgängen grundsätzlicher Art
- Aufgaben als Cross Compliance Beauftragter
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Prävention, Information und Aufklärung der Verbraucher, Tierhalter und Wirtschaftskreise
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Organisationen und Verbänden sowie Mitwirkung in diversen Arbeitskreisen
- Approbation als Tierärztin/Tierarzt
- Befähigung für den tierärztlichen Dienst in der öffentlichen Veterinärverwaltung
- mehrjährige Berufserfahrung in den Fachbereichen Tierseuchen, Tierschutz und Tierische Nebenprodukte
- Kenntnisse in den Spezial-Software-Programmen BalviIP, HIT, Traces, TSN
- Bereitschaft zur Aufgabenerledigung auch außerhalb der üblichen Dienstzeit sowie die Beteiligung am Rufbereitschaftsdienst
- Führungs- und Steuerungskompetenz
- Innovationsbereitschaft, Flexibilität, Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
- Führerschein der Klasse B
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 15 Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Frau Dr. Carina Driehsen
Leitung des Amtes "Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt"
Tel.: 02162/391313
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
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