Ingenieurin / Ingenieur als Leitung der Abteilung Kreisentwicklung
Kreis Viersen - via Umantis - 24-07-2020
zur Vakanz
Organisationseinheit
Amt für Bauen, Landschaft und Planung
Abteilung "Kreisentwicklung"
Aufgabenschwerpunkte
- Leitung der Abteilung "Kreisentwicklung" mit aktuell zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich strategischer Organisation, Personalentwicklung und Haushaltsplanung
- Beratung und Unterstützung der Verwaltungsführung und der Politik in Angelegenheiten der Kreisentwicklung
- Erarbeitung und Vorstellung von Sitzungsvorlagen in den Gremien des Kreises Viersen
- Koordination interkommunaler und grenzüberschreitender Planungen und Maßnahmen
- Koordination der Belange des Kreises Viersen im Rahmen von Verfahren der Bauleitplanung, der Raumordnung sowie in fachrechtlichen Planverfahren
- Erarbeitung und Umsetzung von Entwicklungskonzepten und -strategien u.a. in den Bereichen Klimaschutz, Mobilität und Einzelhandel
- Betreuung regionaler Gremien in Angelegenheiten der regionalen Zusammenarbeit (u.a. Regionalrat, Metropolregion Rheinland, euregio rhein maas nord)
- abgeschlossenes Studium an einer Technischen Universität oder Technischen Hochschule der Fachrichtung Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung (Master oder Diplom)
- Befähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst (Große Staatsprüfung) (von Vorteil)
- Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, vorzugswese in leitender Funktion
- umfangreiche und sichere Praxiskenntnisse insbesondere im Bauplanungsrecht sowie im Raumordnungsrecht
- Eigeninitiative und Durchsetzungsfähigkeit
- hohe kommunikative Fähigkeit, Moderations- und Kooperationsfähigkeit
- Organisationsvermögen, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Grundkenntnisse im Umgang mit Geoinformationssystemen
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
- Führerschein der Klasse B
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Einstellung oder Übernahme im Beamtenverhältnis und eine Besoldung bis zu A 14 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) möglich.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 14 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
.
Kontakt
Peter Hoffmann
Stellvertretende Leitung des Amtes für Bauen, Landschaft und Planung
Tel.: 02162 39-1424
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
mehr...
zur Vakanz
Weitere Jobs von Kreis Viersen