Qualitätsmanager Gastronomie
Die Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Karlsruhe ist ein professioneller Dienstleistungsbereich mit dem Schwerpunkt der Studierendenverpflegung. Wir betreiben an den Standorten Karlsruhe und Pforzheim drei Mensen und elf Cafeterien. Über 18.000 anspruchsvolle Gäste besuchen täglich unsere Einrichtungen.
Ihre Aufgaben
- Pflege, Überwachung und Weiterentwicklung des betrieblichen HACCP-Konzeptes
- Überwachung und Umsetzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften
- Organisation und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
- Verantwortung, Planung, Koordinierung, Überwachung und Weiterentwicklung des spezifischen internen QM-Audits
- Weiterentwicklung und Überwachung des Qualitätsmanagements
- Rezepturen- und Stammdatenpflege
- Überwachung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht (Auslobungen)
- Unterstützung der Hauswirtschaft und Überwachung des Fremdpersonaleinsatzes
- Unterstützung und Leitung von Projekten
Ihr Profil
- Staatliche Prüfung zum Lebensmitteltechniker, Meister, oder vergleichbare Qualifikation in der Gemeinschaftsverpflegung oder Gastronomie
- Einschlägige Berufserfahrung im lebensmittelverarbeitenden Bereich, vorzugsweise mit Kenntnissen in Hygiene und Qualitätsmanagement
- Erfahrungen in der Gemeinschaftsverpflegung sind von Vorteil
- Strukturierte, selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Gute Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit, Flexibilität und ausgeprägte Teamfähigkeit
- Sicherer Umgang mit MS-Office
- Führerschein Klasse B
Was wir Ihnen bieten
Die Vergütung richtet sich nach dem TV-L.Das Arbeitsverhältnis wird zunächst auf zwei Jahre befristet.
Weitere Informationen
, PDF (102.0 KB)Bewerbung
Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung auf unserem Bewerbungsportal unter.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsfrist: 22.03.2020
Herr KonradAbteilungsleiter Hochschulgastronomie
Telefonnummer:
0721/6909-130
Hinweis
Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Stellenanzeige obliegt ausschließlich dem jeweils ausschreibenden Studenten-/Studierendenwerk. Wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte direkt an den oben genannten Ansprechpartner des jeweilgen Studenten-/Studierendenwerks.mehr...
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