Stellvertretende Stationsleitung

Klinikum Ernst von Bergmann - via Ausschreibung - Potsdam - 09-05-2022 zur Vakanz  

für unsere Klinik für Augenheilkunde

Wir überzeugen Sie mit:

  • einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
  • einem attraktiven Einstieg durch Einführungsveranstaltungen und persönliche Ansprechpartner
  • weitreichenden internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten
  • einer Antrittsprämie in Höhe von 2.500 € brutto und weitere 2.500 € brutto nach einem Jahr bestandenem Arbeitsverhältnis - bei Antritt bis 31.12.2022*
  • der Vergütung gemäß TVöD-K sowie betrieblicher Altersvorsorge und Jahressonderzahlungen
  • einen Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss
  • Sport- und Präventionsangeboten
  • der Arbeit mit elektronischer Krankenakte
  • zentraler Lage und einer guten Verkehrsanbindung
  • Weitere Informationen zu unseren Prämien:

Deshalb passen Sie zu uns:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) mit mehrjähriger Berufserfahrung
  • Entscheidungsstärke und lösungsorientiertes Denken
  • Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Zuverlässigkeit
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • strukturierte Arbeitsweise mit viel Eigeninitiative

Sie verstärken uns hier:

  • stellvertretende fachliche Leitung und Organisation der Augenheilkunde und der damit einhergehenden strukturellen Besonderheiten
  • Personalführung und -entwicklung (u.a. Dienst- und Urlaubsplanung sowie die fachliche Weiterentwicklung der Pflegekräfte auf der Station)
  • Durchführung von Dienstbesprechungen sowie Mitarbeitergesprächen
  • Sicherstellung einer patienten- und ressourcenorientierten Pflege
  • Mitgestaltung und Optimierung des Pflegeprozesses
Erste Fragen beantwortet Ihnen Sabine Krenzien, Pflegerische Zentrumsleitung, Tel.: 0331 241 34086 oder E-Mail: sabine.krenzien@klinikumevb.de

Haben wir Ihr Interesse geweckt?


Bewerben Sie sich direkt online:
Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass als Einstellungsvoraussetzung ein gültiger Nachweis nach § 20a Absatz 2
Infektionsschutzgesetz (Immunitätsnachweis gegen Covid-19) sowie für alle nach 1970 Geborene ein
Nachweis der Maserimmunität bzw. Masernschutzimpfung vorliegen muss.
Wünschen Sie die Rücksendung von postalischen Bewerbungsunterlagen, bitten wir um Kontaktaufnahme.
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