Auszubildender zum amtlichen Fachassistenten

Umantis - Dauer - 30-08-2019 zur Vakanz  

Das Beschäftigungsverhältnis ist zunächst für die Dauer der Ausbildung befristet. Die Ausbildung dauert ca. 26 Wochen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und entsprechendem Personalbedarf erfolgt eine unbefristete Einstellung als nebenberuflicher amtlicher Fachassistent (w/m/d) in Teilzeit.

Organisationseinheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Aufgabenschwerpunkte
  • Unterstützung des amtlichen Tierarztes / der amtlichen Tierärztin gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004
  • Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ggf. Unterstützung des amtlichen Tierarztes / der amtlichen Tierärztin bei der Untersuchung der Schlachttiere auf mögliche Krankheiten)
  • Probenahme und Trichinenuntersuchung
  • ggf. Unterstützung des amtlichen Tierarztes / der amtlichen Tierärztin bei der Überwachung der Hygiene in Schlachtbetrieben
  • ggf. Unterstützung des amtlichen Tierarztes / der amtlichen Tierärztin bei der Überwachung der Dokumentationen und Aufzeichnungen in zugelassenen Fleischbetrieben
Bewerberprofil
  • Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsabschluss)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zu Beginn der Ausbildung
  • Erfahrungen im Umgang mit Tieren und mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs, z.B. durch einschlägige Berufserfahrung im Metzgerhandwerk oder im Bereich der Landwirtschaft (wünschenswert)
  • selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • gesundheitliche Belastbarkeit (wechselnde Einsatzzeiten, langes Stehen in gekühlten Räumen in Gummistiefeln)
  • hohes Maß an Flexibilität und Zuverlässigkeit bei der Arbeitszeiteinbringung, Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten
  • Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW im Rahmen des Außendienstes gegen Fahrtkostenerstattung zur Verfügung zu stellen
Was wir bieten
Während der Ausbildung richtet sich die Bezahlung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), Besonderer Teil Berufsbildungsgesetz.

Nach Ende der Ausbildung erfolgt die Bezahlung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung).

Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
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Kontakt
Dr. Carina Driehsen
Leitung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Tel.: 02162 39-1313
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

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