Informatikerin / Informatiker

Hessisches - Hessen - 21-07-2020 zur Vakanz  

Allgemeine Informationen


Stellentitel:
Informatikerin / Informatiker (m/w/d)

Kennziffer:
DED Polizei Hessen

Bewerbungsschluss:
16. August 2020

Veröffentlichung:
20.07.2020

Einstiegszeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin

Personalverwaltende Dienststelle


Dienststelle / Fachverwaltung / Ressort:
Hessische Polizei
unterschiedliche Einsatzorte
(siehe Stellenausschreibungen)

Webseite:

Anforderungen


Bildungsabschluss:
Hochschulabschluss

Berufserfahrung:
Berufseinsteiger

Bereich:
Technischer Dienst / IT

Arbeitszeit:
Vollzeit

Art der Stelle:
Berufstätigkeit

Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe:
siehe Aufgabenbeschreibung

Aufgabenbeschreibung:
Komm dem Täter auf die digitale Spur
 
Das Land Hessen führt zeitnah den digitalen Erkennungsdienst (DED) ein. Der DED befasst sich mit der Sicherung und der ersten Auswertung von digitalen Spu-ren an Tatorten. Dies können z. B. Router, IoT Geräte, Webkameras, Hausautomation, Alarmsysteme, aber auch Kraftfahrzeuge sein. Alle diese Geräte sind in der ei-nen oder andern Form mit dem Internet oder mit dem Hausnetz verbunden, in allen diesen Geräten fallen Spuren in elektronischer Form an, die zur Klärung eines Tat-herganges von entscheidender Bedeutung sein könnten.

 
Für die Auswertung und Aufbereitung dieser neuen digitalen Spuren suchen wir Spezialisten, die sich in bereits bestehende Teams integrieren und sich mit eigenen Ideen und Methoden in die Ermittlungen einbringen wollen.

 
Wenn Sie sich für den Einsatz direkt am Tatort und zur Aufklärung von Straftaten mit Hilfe von digitalen Spuren interessieren sowie bereit sind, sich auch außerhalb der Regelarbeitszeit in ein Team von Spezialisten einzubringen, dann sind sie bei uns an der richtigen Stelle.

 
Wir bieten Ihnen Stellen in den Entgeltgruppen E11, E12 und E13 des TV-H an, bei vorliegenden Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

 
Nähere Information zu den Dienstorten und Stellen sowie eine detaillierte Be-schreibung ihres zukünftigen Betätigungsfeldes erhalten sie unter

Anforderungen:
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein Bachelor- oder Masterabschluss eines Informatik- oder artverwandten Studiums an einer Uni / TU / FH oder einer langjährigen Erfahrung in einem Beruf mit Schwerpunkten in diesem Arbeitsfeld.

Allgemeine Hinweise:

Bewerbung an


Ansprechperson:
Die jeweiligen Ansprechpartner/innen entnehmen Sie bitte den einzelnen Stellenausschreibungen unter

Postanschrift:
Die jeweiligen Bewerbungsadressen entnehmen Sie bitte den einzelnen Stellenausschreibungen unter

E-Mail:
bewerbung@hlka.de

Angaben zum Verfahren:
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt wird. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Bewerbungen von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, sind besonders erwünscht.

 
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

 
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Da-ten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung).

 
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgegebene Tätigkeit förderlich sind.

 
Für die Beschäftigten des Landes Hessen besteht, zunächst bis Ende 2021, die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hessen.

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