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Landesbühne Niedersachsen Nord - via Buehnenjobs.de - Wilhelmshaven - 09-05-2019 zur Vakanz  

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09.05.2019

Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenhandwerker*in

Die Landesbühne Niedersachsen Nord GmbH sucht ab dem 01. August bis zum 31. Dezember 2019
eine*n Fachkraft für Veranstaltungstechnik als Bestandteil der Bühnenhandwerker*innentruppe zur Aushilfe beim Musical sowie als Vorarbeiter*in im Weihnachtsmärchen.

Die Landesbühne ist ein seit 1952 bestehendes Schauspieltheater (inkl. Kinder- und Jugendtheater) mit 100 Mitarbeitern. Das Stammhaus mit allen Werkstätten und Büros ist in Wilhelmshaven ansässig, außerdem wird ein Abstecherbetrieb im gesamten Nordwesten mit elf festen und weiteren Gastspielorten gefahren. In Wilhelmshaven gibt es zwei Spielstätten mit dem Stadttheater und der Studiobühne TheOs.

Sie sollten mitbringen:
  • Ausbildung als Veranstaltungstechniker
  • Zuverlässigkeit, Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Flexibilität
  • hohe Sozialkompetenz, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • eine gute körperliche Konstitution und Belastbarkeit, Höhentauglichkeit
  • Bereitschaft zu Abend- und Wochenenddienst sowie Reisebereitschaft im Gastspielbetrieb
  • Theatererfahrung wäre wünschenswert
  • Fahrerlaubnis Klasse B
Die Beschäftigung erfolgt befristet vom 01. August 2019 bis zum 31. Dezember 2019 mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf Basis der Entgeltgruppen des Hausmantel-Tarifvertrages mit TBZ und z.T. Vorarbeiterzuschlag.

Wenn Sie zuverlässiges Arbeiten gewohnt sind und Sie sich eine Arbeit in einem motivierten Team vorstellen können, freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 26. Mai 2019 an die

Landesbühne Niedersachsen Nord
Nicole Schwenk
Virchowstraße 44
26382 Wilhelmshaven
oder

Hinweis: Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen übernehmen.
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